Arbeitszeitsplittung und Vergütung angewiesener Überstunden
Verfasst: 25.02.2009, 22:16
Hallo an das Forum,
ich habe wieder einige Sachverhalte anstehen, deren Klärung ich nicht alleine regeln kann.
Folgende Probleme liegen hier an:
1. Darf eine PDL die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter von
2 Wohnbereichen aufsplitten? Hier von 06.00 - 09.30 Uhr und von
17.00 - 20.30 Uhr. Begründung hierfür ist, dass Bewohner im
Krankenhaus sind und der Pflegeschlüssel. Weiterhin soll in der Zeit
von 09.30 - 17.00 der Dienst nur von einer Pflegekraft realisiert
werden. Zu beachten ist, dass sich auf diesen Wohnbereichen aber
mehrere Bewohner mit der Pflegestufe III befinden.
2. Durch die PDL werden bestehende Dienstpläne laufend geändert, d.h.,
freie Tage werden ersatzlos gestrichen und Dienst angewiesen. Auch
generell ohne die Mitarbeiter zu informeiren. Diese erfahren davon nur
durch den täglichen Blick auf den Dienstplan. Handelt es sich bei
diesen zusätzlichen Diensten um angewiesene Überstunden und
müssen diese dann auch zusätzlich entlohnt werden?
3. Einer Mitarbeiterin wurd fristlos gekündigt, weil sie den Sturz einer
Bewohnerin dienstlich nicht bearbeitet hat, hier Sturzprotokoll, Arzt
uws.
Zu bemerken ist, dass etliche Wochen vorher eine Mitarbeiterin eine
Bewohnerin extrem "gefüttert" hat und diese dabei verstorben ist.
Dazu erfolgten allerdings im Anschluss keine dienstrechtlichen
Maßnahmen. Es handelt sich bei der betroffenen Mitarbeiterin aber um
die Nichte der PDL. Hätte die PDL dies dienstrechtlich ahnden müssen
bzw. ist das Strafvereitelung im Amt, da es sich vermutlich um eine KV
mit Todesfolge handelt oder Mißhandlung von Schutzbefohlenen?
Es wäre nett, wenn ich kurzfristig eine Antwort bekommen könnte, da ich die Nase gestrichen voll habe und rechtliche Schritte/Strafanzeige gegen die Heimleitung einleiten will.
Dankeschön im Voraus....
Euer Bobo56
ich habe wieder einige Sachverhalte anstehen, deren Klärung ich nicht alleine regeln kann.
Folgende Probleme liegen hier an:
1. Darf eine PDL die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter von
2 Wohnbereichen aufsplitten? Hier von 06.00 - 09.30 Uhr und von
17.00 - 20.30 Uhr. Begründung hierfür ist, dass Bewohner im
Krankenhaus sind und der Pflegeschlüssel. Weiterhin soll in der Zeit
von 09.30 - 17.00 der Dienst nur von einer Pflegekraft realisiert
werden. Zu beachten ist, dass sich auf diesen Wohnbereichen aber
mehrere Bewohner mit der Pflegestufe III befinden.
2. Durch die PDL werden bestehende Dienstpläne laufend geändert, d.h.,
freie Tage werden ersatzlos gestrichen und Dienst angewiesen. Auch
generell ohne die Mitarbeiter zu informeiren. Diese erfahren davon nur
durch den täglichen Blick auf den Dienstplan. Handelt es sich bei
diesen zusätzlichen Diensten um angewiesene Überstunden und
müssen diese dann auch zusätzlich entlohnt werden?
3. Einer Mitarbeiterin wurd fristlos gekündigt, weil sie den Sturz einer
Bewohnerin dienstlich nicht bearbeitet hat, hier Sturzprotokoll, Arzt
uws.
Zu bemerken ist, dass etliche Wochen vorher eine Mitarbeiterin eine
Bewohnerin extrem "gefüttert" hat und diese dabei verstorben ist.
Dazu erfolgten allerdings im Anschluss keine dienstrechtlichen
Maßnahmen. Es handelt sich bei der betroffenen Mitarbeiterin aber um
die Nichte der PDL. Hätte die PDL dies dienstrechtlich ahnden müssen
bzw. ist das Strafvereitelung im Amt, da es sich vermutlich um eine KV
mit Todesfolge handelt oder Mißhandlung von Schutzbefohlenen?
Es wäre nett, wenn ich kurzfristig eine Antwort bekommen könnte, da ich die Nase gestrichen voll habe und rechtliche Schritte/Strafanzeige gegen die Heimleitung einleiten will.
Dankeschön im Voraus....
Euer Bobo56