NEUE DÜSSELDORFER TABELLE AB 01.01.2009

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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NEUE DÜSSELDORFER TABELLE AB 01.01.2009

Beitrag von Service » 08.01.2009, 14:45

NEUE DÜSSELDORFER TABELLE AB 01.01.2009

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da, sie gilt ab 01.01.2009. Im Vergleich zu der bislang
geltenden Tabelle müssen unterhaltspflichtige Eltern nach der neuen Tabelle für jüngere
Kinder bis zu deren 6. Geburtstag in Zukunft etwas weniger zahlen. Für ältere Kinder ab der 3.
Altersgruppe (12 bis 17 Jahre) sowie für volljährige Kinder ist der zu zahlende
Kindesunterhalt zukünftig höher. Für die Altersgruppe der Sechs- bis Elfjährigen bleiben
die Sätze unverändert.

Nachricht Online lesen:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390

Quelle: Mitteilung vom 9.1.2009

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