Ab Heiligabend gilt neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
BERLIN (maw). Am 24. Dezember 2008 tritt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft. Die neue Verordnung schaffe nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die rechtliche Basis für eine zukunftsfähige Gesundheitsvorsorge in den Betrieben.
Arbeitsmedizinische Vorsorge diene der individuellen Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und Gesundheit; sie stelle eine wichtige Ergänzung der technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen dar, wie das BMAS mitteilt.
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Neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Moderator: WernerSchell