Ein-Euro-Jobs als Vollzeitstelle zumutbar
Verfasst: 17.12.2008, 07:52
Ein-Euro-Job mit Arbeitszeit von 30 Stunden kann zulässig sein
Bei Nichtannahme eines Ein-Euro-Jobs kann Regelleistung gekürzt werden
Ein-Euro-Jobber müssen eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche grundsätzlich hinnehmen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Entscheidung des Bundessozialgerichts Az.: B 4 AS 60/07 R
Weitere Informationen:
http://www.tagesschau.de/inland/eineurojobs100.html
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7153.htm
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/ ... p?p=398833
Bei Nichtannahme eines Ein-Euro-Jobs kann Regelleistung gekürzt werden
Ein-Euro-Jobber müssen eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche grundsätzlich hinnehmen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Entscheidung des Bundessozialgerichts Az.: B 4 AS 60/07 R
Weitere Informationen:
http://www.tagesschau.de/inland/eineurojobs100.html
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7153.htm
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/ ... p?p=398833