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Ein-Euro-Jobs als Vollzeitstelle zumutbar

Verfasst: 17.12.2008, 07:52
von Presse
Ein-Euro-Job mit Arbeitszeit von 30 Stunden kann zulässig sein
Bei Nichtannahme eines Ein-Euro-Jobs kann Regelleistung gekürzt werden


Ein-Euro-Jobber müssen eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche grundsätzlich hinnehmen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Entscheidung des Bundessozialgerichts Az.: B 4 AS 60/07 R

Weitere Informationen:
http://www.tagesschau.de/inland/eineurojobs100.html
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7153.htm
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/ ... p?p=398833

Kritik am Urteil zu Ein-Euro-Jobbern

Verfasst: 17.12.2008, 13:08
von Presse
Kritik am Urteil zu Ein-Euro-Jobbern

Eine 30-Stunden-Woche bei einem Ein-Euro-Job ist zumutbar: Dieses Urteil des Bundessozialgerichts hat bei Gewerkschaften und Sozialverbänden Kopfschütteln ausgelöst. Der DGB nannte den Richterspruch bedenklich und forderte die Abschaffung der Ein-Euro-Jobs. [mehr]
http://www.tagesschau.de/inland/eineurojobs104.html