Pendlerpauschale - Einschränkung verfassungswidrig !
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 9.12.23008
Aktzeichen:
- 2 BvL 1/07 -
- 2 BvL 2/07 -
- 2 BvL 1/08 -
- 2 BvL 2/08 -
verstößt die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale gegen das Grundgesetz.
Zum Urteil
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 00107.html
Siehe auch:
http://www.haufe.de/personal/newsDetail ... d=00511427
Pendlerpauschale - Einschränkung verfassungswidrig !
Moderator: WernerSchell
Pendler werden jetzt wieder gerecht behandelt
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist richtig und kommt eigentlich - wirtschaftlich betrachtet - zur richtigen Zeit. Was mich wundert ist, dass man für eine solche Entscheidung, die sich geradezu aufdrüngte, soviel Zeit benötigt hat.
Cicero
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
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Pendlerpauschale - rückswirkend
Aus Sicht des Lohnsteuerabzugsverfahrens beschränkt sich die Wirkung der Verfassungswidrigkeit der gekürzten Pendlerpauschale ausschließlich auf den Bereich der Lohnsteuer-Pauschalierung. Nachdem das BVerfG angeordnet hat, den Werbungskostenabzug in Höhe der ungekürzten Pendlerpauschale rückwirkend ab 1.1.2007 zu gewähren, lässt die Finanzverwaltung nun auch rückwirkend die Pauschalierungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber zu.
Nachricht online lesen:
http://www.haufe.de/steuern/newsDetails ... d=00511434
Quelle: Mitteilung vom 30.12.2008
REDAKTION STEUERN
Dr. Thomas Niederer, Produktmanager
(verantwortlich i.S.d. RStV)
Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG
Hindenburgstraße 64, D-79102 Freiburg
E-Mail: steuern@haufe.de
Internet: http://www.haufe.de/steuern
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