BKA-Gesetz & das Patientengeheimnis
Verfasst: 05.12.2008, 13:05
„Mehr als ein fauler Kompromiss“
Ärztepräsident Hoppe kritisiert Einigung über BKA-Gesetz
„Die Einigung der Koalitionsparteien ist mehr als ein fauler Kompromiss. Das Patientengeheimnis wird dadurch nachhaltig in Frage gestellt. Die ärztliche Schweigepflicht aber darf nicht zu einem Schutzrecht zweiter Klasse degradiert werden“, kritisierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe die Kompromisslösung der Koalition zum BKA-Gesetz. Die Koalitionspläne seien ein fortwährender Angriff auf ein Grundrecht des Patienten, nämlich die ärztliche Verschwiegenheit. „Der Gesetzentwurf zementiert den Zwei-Klassen-Status der Ärzte bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen des Staates“, sagte Hoppe.
Schon seit dem Jahr 2007 werden im Zuge des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes einzig Kontakte und Gespräche mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt. Andere Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Journalisten unterliegen nur einem relativen Schutz und werden per se unter den Generalverdacht der Konspiration gestellt.
„Dieses Zwei-Klassen-System ist durch nichts zu rechtfertigen. Patienten vertrauen darauf, sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren zu können. Das BKA-Gesetz würde dieses Vertrauen nachhaltig erschüttern“, so der Ärztepräsident. Es gebe zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter sei als das zwischen Ärzten und Patienten.
„Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Sie erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige Vertrauensverhältnis. Wir fordern daher die Koalition dringend auf, den Gesetzentwurf zu ändern. Patienten und Ärzte müssen absolut vor Online-Razzien und Spähangriffen der Polizei geschützt werden“, forderte Hoppe.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 3.12.2008
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .6854.6860
Ärztepräsident Hoppe kritisiert Einigung über BKA-Gesetz
„Die Einigung der Koalitionsparteien ist mehr als ein fauler Kompromiss. Das Patientengeheimnis wird dadurch nachhaltig in Frage gestellt. Die ärztliche Schweigepflicht aber darf nicht zu einem Schutzrecht zweiter Klasse degradiert werden“, kritisierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe die Kompromisslösung der Koalition zum BKA-Gesetz. Die Koalitionspläne seien ein fortwährender Angriff auf ein Grundrecht des Patienten, nämlich die ärztliche Verschwiegenheit. „Der Gesetzentwurf zementiert den Zwei-Klassen-Status der Ärzte bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen des Staates“, sagte Hoppe.
Schon seit dem Jahr 2007 werden im Zuge des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes einzig Kontakte und Gespräche mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt. Andere Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Journalisten unterliegen nur einem relativen Schutz und werden per se unter den Generalverdacht der Konspiration gestellt.
„Dieses Zwei-Klassen-System ist durch nichts zu rechtfertigen. Patienten vertrauen darauf, sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren zu können. Das BKA-Gesetz würde dieses Vertrauen nachhaltig erschüttern“, so der Ärztepräsident. Es gebe zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter sei als das zwischen Ärzten und Patienten.
„Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Sie erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige Vertrauensverhältnis. Wir fordern daher die Koalition dringend auf, den Gesetzentwurf zu ändern. Patienten und Ärzte müssen absolut vor Online-Razzien und Spähangriffen der Polizei geschützt werden“, forderte Hoppe.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 3.12.2008
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .6854.6860