Pflegebedürftigen droht höhere Steuerlast
Verfasst: 26.11.2008, 08:11
Pflegebedürftigen droht höhere Steuerlast
Familien mit Pflegebedürftigen drohen steuerliche Mehrbelastungen. Darauf hat die Bundessteuerberaterkammer anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen durch den Finanzausschuss hingewiesen, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe (S.12). Mit der Gesetzesänderung sollen zum einen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht werden. Zum anderen sollen Familien Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Babysitter oder Putzfrauen künftig besser von der Steuer absetzen können. Nach Berechnungen der Kammerorganisation würde durch den Gesetzentwurf hingegen eher das Gegenteil erreicht. Zwar sollen haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse künftig die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen (bis zu 20.000 Euro) mindern - man könnte also bis zu 4.000 Euro sparen, und es werden auch erheblich mehr Aufwendungen als heute berücksichtigt.
Doch gleichzeitig soll Paragraph 33a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes wegfallen. Danach können für die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt oder für eine Heimunterbringung unter bestimmten Voraussetzungen 624 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden - und zwar zusätzlich zu der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen. Im Fall von hilflosen oder schwerbehinderten Personen sind es sogar 924 Euro, die dann nicht versteuert werden müssen. Aus den Berechnungen der Steuerberaterkammer wird deutlich, dass von dem Recht in erster Linie solche Haushalte profitieren würden, die eine sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigung anbieten - keine geringfügige Beschäftigung, so die FAZ.
Quelle: Mitteilung vom 25.11.2008
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de
Familien mit Pflegebedürftigen drohen steuerliche Mehrbelastungen. Darauf hat die Bundessteuerberaterkammer anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen durch den Finanzausschuss hingewiesen, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe (S.12). Mit der Gesetzesänderung sollen zum einen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht werden. Zum anderen sollen Familien Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Babysitter oder Putzfrauen künftig besser von der Steuer absetzen können. Nach Berechnungen der Kammerorganisation würde durch den Gesetzentwurf hingegen eher das Gegenteil erreicht. Zwar sollen haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse künftig die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen (bis zu 20.000 Euro) mindern - man könnte also bis zu 4.000 Euro sparen, und es werden auch erheblich mehr Aufwendungen als heute berücksichtigt.
Doch gleichzeitig soll Paragraph 33a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes wegfallen. Danach können für die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt oder für eine Heimunterbringung unter bestimmten Voraussetzungen 624 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden - und zwar zusätzlich zu der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen. Im Fall von hilflosen oder schwerbehinderten Personen sind es sogar 924 Euro, die dann nicht versteuert werden müssen. Aus den Berechnungen der Steuerberaterkammer wird deutlich, dass von dem Recht in erster Linie solche Haushalte profitieren würden, die eine sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigung anbieten - keine geringfügige Beschäftigung, so die FAZ.
Quelle: Mitteilung vom 25.11.2008
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