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Aufgabenübertragung ?

Verfasst: 12.10.2008, 17:07
von Hansi
Aufgabenübertragung ?

Hallo,
trifft es zu, dass man mir im Krankenhaus alle anfallenden Arbeiten übertragen kann oder gibt es da nicht irgendwelche Grenzen?
Danke für jede Antwort.
MfG
Hansi

Aufgaben - siehe Arbeits- und Tarifvertrag

Verfasst: 13.10.2008, 06:05
von Herbert Kunst
Hallo Hansi,

die Einzelheiten über die Aufgaben eines Arbeitnehmers ergeben sich zunächst einmal aus Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag. Wer z.B. als Krankenpfleger angestellt ist, kann nicht mit Arbeiten in der Haustechnik beschäftigt werden. Die Aufgabenübertragung hat sich im Rahmen des Berufsbildes zu bewegen. Es gilt in diesem Zusammenhang das Weisungs- und Direktionsrecht. - Soweit eine allgemeine Rückmeldung.

Siehe auch
Ihr Recht als Arbeitnehmer - Buchtipp!
viewtopic.php?t=9967

Gruß
Herbert Kunst

Danke für die Informationen!

Verfasst: 16.10.2008, 14:50
von Hansi
Hallo Herbert,
danke für die Informationen!
LG
Hansi

Aufgaben - Kompetenzgerangel - es geht ums Geld

Verfasst: 19.10.2008, 06:52
von Anja Jansen
Hallo,
als Nachtrag auch hier eine Wortmeldung:
Über die Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und nichtärztlichem Personal wird prächtig diskutiert. Bei dem Kompetenzgerangel geht es eigentlich um eine Art Vorherrschaft in der Gesundheitsversorgung oder sagen wir um Geld.
Den Träger von Gesundheitseinrichtungen geht es allein ums Geld. Wer Nichtärzte mit vielfältigen Aufgaben betrauen kann, spart hohe Arzthonorare. Das wird ja auch schon offen angesprochen. Dazu gibt es hier im Forum zahlreiche Beiträge.
MfG
Anja

Delegationsrecht - Klärungsbedarf!

Verfasst: 02.11.2008, 08:10
von Rob Hüser
Siehe auch die aktuelle Diskussion unter
Delegation im OP: Assistenzkräfte als Zweite OP-Assistenz
viewtopic.php?t=10197

Stellen müssen der Aufgabenerledigung folgen

Verfasst: 12.11.2008, 08:24
von PflegeCologne
Professionell Pflegende verfügen über großes Wissen und Können. Von daher sind sie durchaus in der Lage, vielfältige Aufgaben in der Gesundheitsversorgung wahrzunehmen. Allerdings sollte dies, wie vielfach angeregt, sauber geregelt werden. Vor allem deshalb, damit auch die Stellenausstattung der tatsächenlichen Aufgabenwahrnehmung folgt.
Es kann nicht sein, dass die Ärzteschaft z.B. für die Blutentnahmen stellenmäßig dotiert wird, aber die Pflege diese Aufgaben erledigen muss, mit erheblicher Belastung.

PflegeCologne

Aufgaben - Weisungsrecht - Delegation

Verfasst: 17.11.2008, 18:32
von Rauel Kombüchen
Aufgaben - Weisungsrecht - Delegation

Hallo!

Die Aufgaben eines Arbeitnehmers ergeben sich in der Regel aus dem Berufsbild / Arbeitsvertrag. Nur was nicht geregelt ist, kann durch Weisungen ausgefüllt werden. Dazu würde dann auch die Übertragung von Aufgaben gehören. Solche Weisungen müssen aber immer zumutbar sein und mit Sorgfalt ausgeführt werden können. Die Weisungskompetenz ist damit nicht grenzenlos.

Es besteht Regelungsbedarf; siehe unter
Arztvorbehalt & Delegation ärztlicher Leistungen
viewtopic.php?t=10015&highlight=delegation
Aufgabenzuschnitt Krankenhaus: Ärzte > Pflege
viewtopic.php?t=10227&highlight=delegation
Mit Gemeindeschwestern gegen Ärztemangel
viewtopic.php?t=6117&highlight=delegation
Neuordnung für Pflegeberufe - Igl-Gutachten
viewtopic.php?t=9469&highlight=delegation
Pflegende sollen Heilkunde ausüben
viewtopic.php?t=8092&highlight=delegation
Aufgabenübertragung ?
viewtopic.php?t=10044&highlight=delegation
Delegation im OP: Assistenzkräfte als Zweite OP-Assistenz
viewtopic.php?t=10197&highlight=delegation
Ärztliche Aufgaben > Pflegende? > Probleme
viewtopic.php?t=9747&highlight=delegation
Der „Ton“ zwischen den Pflegerechtlern wird schärfer!
viewtopic.php?t=9394&highlight=delegation
Pflegethemen Böhme: „Erlaubt ist, was gesetzlich nicht verboten ist“
viewtopic.php?t=9120&highlight=delegation

MfG Rauel K.

Re: Stellen müssen der Aufgabenerledigung folgen

Verfasst: 21.11.2008, 08:11
von Hildegard Kaiser
PflegeCologne hat geschrieben:.... Professionell Pflegende verfügen über großes Wissen und Können. Von daher sind sie durchaus in der Lage, vielfältige Aufgaben in der Gesundheitsversorgung wahrzunehmen. Allerdings sollte dies, wie vielfach angeregt, sauber geregelt werden. Vor allem deshalb, damit auch die Stellenausstattung der tatsächenlichen Aufgabenwahrnehmung folgt. Es kann nicht sein, dass die Ärzteschaft z.B. für die Blutentnahmen stellenmäßig dotiert wird, aber die Pflege diese Aufgaben erledigen muss, mit erheblicher Belastung. ...
Diesen Aussagen kann ich nur zustimmen. Die Pflegenden haben meist hohe Kompetenz und können mehr, als man ihnen gelegentlich zutraut. Das sollte wirklich auch zu einer Aufgabenverlagerung führen. Allerdings gesetzlich geregelt und mit entsprechender Vergütung.
Die Rechnung "teure Ärzte einsparen und billige Pflegekräfte zum Einsatz bringen", kann und darf so nicht aufgehen! Die Pflege ist jetzt schon unterbezahlt. Daher: Aufgabenverlagerungen dürfen nicht allein aus Kostengründen erfolgen.

Hilde

Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben

Verfasst: 22.10.2011, 07:06
von WernerSchell
Siehe unter
Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben
viewtopic.php?t=16514