Mindestlohn gegen Lohndumping in der Pflege

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Gaby Modig
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Kirchen-Verbände gegen einen Mindestlohn in der Pflege

Beitrag von Gaby Modig » 21.04.2008, 14:21

Kirchen-Verbände gegen einen Mindestlohn in der Pflege
Darüber berichtet die Zeitschrift CAREkonkret:

Die kirchlichen Arbeitgeber wehren sich gegen die Einführung eines staatlichen Mindestlohns im Pflegebereich. Die Aufnahme der Pflegebranche in das Entsendegesetz sei kein taugliches Mittel, Armut und illegale Wettbewerbspraktiken zu bekämpfen, teilten der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) und die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) gemeinsam in Berlin mit. Ein Mindestlohn verschärfe auch den Kostendruck in der Pflege weiter. Zudem sei eine gesetzliche Lohnuntergrenze ein unzulässiger staatlicher Eingriff in die verfassungsrechtlich gesicherte kirchliche Selbstbestimmung. Für den VdDD und AcU arbeiten 430.000 Menschen, viele davon in der Pflege.
Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, sagte zu der Haltung der kirchlichen Verbände, Ministerin Ulla Schmidt bedauere diese Wendung. Vertreter der Kirchen hätten darüber kürzlich noch anders geredet. Vater verwies darauf, dass jeder, der im ambulanten oder stationären Pflegebereich ab dem 1. Juli einen Vertrag mit einer Pflegekasse haben wolle, die ortsüblichen Entgelte zahlen müsse. Dies sei schon ein großer Schritt voran.
Wie sich die Kirchen letztlich positionieren werden, ist nach Angaben der Caritas allerdings noch ungewiss. "Die Kompetenz für tarifpolitische Festlegungen liegt allein bei der Arbeitsrechtlichen Kommission, die sich aus Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber paritätisch zusammensetzt", macht Caritas-Präsident Peter Neher deutlich. Die Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission habe sich bis jetzt in der Frage eines gesetzlichen Mindestlohns in der Pflege nicht festgelegt. "Die Meinung der AcU stellt einen Beitrag innerhalb des Meinungsbildungsprozesses in der Caritas dar. Sie ist keinesfalls als Caritas-Meinung zu verstehen", so Neher.

Die nächste Ausgabe von CAREkonkret, Zeitschrift für Entscheider in der Pflege, erscheint am kommenden Freitag bei Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net
Wichtige Beiträge in dieser Zeitschrift werden unter Akuelles dieser Homepage kurz vorgestellt!

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Distanz zu kirchlichen Dienstgeberverbänden

Beitrag von Gaby Modig » 28.04.2008, 07:47

Offene Debatte in der Wohlfahrt über Mindestlohn
Caritas und Diakonie gehen auf Distanz zu kirchlichen Dienstgeberverbänden

Von Markus Jantzer

Berlin/Frankfurt a.M. (epd). In die Debatte über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in der Pflege kommt Bewegung. Auf die ablehnende Haltung der Dienstgeberverbände bei Caritas und Diakonie (siehe epd sozial Nr. 16 vom 18. April) reagierte Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) mit Kritik. "Ich erwarte von den kirchlichen Trägern ein stärkeres Engagement, für eine anständige Bezahlung der Beschäftigten in der Pflege zu sorgen", sagte die Ministerin der "Frankfurter Rundschau" ( Ausgabe vom 19. April 2008 ). Auch die Präsidenten von Caritas und Diakonie, Peter Neher und Klaus-Dieter Kottnik, gingen auf Distanz zu den kirchlichen Unternehmensverbänden.
...
Die weiteren Ausführungen nachlesbar unter
http://www.epd.de/sozial/sozial_index_55576.html

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Pflege: Diakonie bekräftigt Ablehnung von Mindestlöhnen

Beitrag von Presse » 29.04.2008, 06:52

Pflege: Diakonie bekräftigt Ablehnung von Mindestlöhnen
Montag, 28. April 2008

Berlin – Diakoniepräsident Klaus-Dieter Kottnik hat sich erneut gegen Mindestlöhne in der Pflege ausgesprochen. Die überwiegende Mehrzahl der Diakonie-Einrichtungen bezahlten ihre Mitarbeiter ohnehin bereits nach Tarifen, die über dem geforderten gesetzlichen Mindestlohn lägen, sagte Kottnik dem Berliner „Tagesspiegel“ vom Dienstag. Allerdings gebe es auch kleinere Einrichtungen, die das nicht mehr könnten.
... (weiter lesen unter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32200

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Kirchliche Arbeitgeber und der Mindestlohn

Beitrag von Gaby Modig » 29.04.2008, 14:19

Unchristliche Diakonie: Warum sich ausgerechnet kirchliche Arbeitgeber
gegen Mindestlöhne wehren

http://www.swr.de/report/-/id=233454/ni ... index.html

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Diakonie verabschiedet Kernsätze zum Mindestlohn

Beitrag von Presse » 27.07.2008, 12:24

Diakonie verabschiedet Kernsätze zum Mindestlohn

Als Ergebnis des Fachtages Mindestlohn am 10. Juli 2008 hat der Vorstand des Diakonischen Werkes der EKD in seiner Sitzung am 14.07.2008 folgende Kernsätze zum Mindestlohn verabschiedet.

„Die Diakonie tritt dafür ein, dass - entsprechend dem biblischen Bild des Menschen - in jeder Gesellschaft ein Mensch von seiner Hände Arbeit leben können sollte. Ein allgemeiner Mindestlohn ist eine Möglichkeit, um dies zu verwirklichen.

Für die Bemessung eines Mindestlohnes ist vom Existenzminimum auszugehen.
Dabei kann in Deutschland alternativ zweierlei zu Grunde gelegt werden:

• Entweder die Regelleistung für die Hilfe zum Lebensunterhalt, zu der angemessene Wohnkosten und Freibeträge hinzukommen oder

• die Pfändungsfreigrenze nach der Zivilprozessordnung.

Bei dieser Berechnung ergibt sich ein Mindestlohn, der sicherstellt, dass ein alleinstehender Vollzeitbeschäftigter ohne ergänzendes Arbeitslosengeld II auskommen kann.
Als Betrag entspricht dies in etwa 1.200 Euro brutto bei einer 40-Stunden-Woche.

Bei einem so für alle Branchen gleichermaßen festgelegten Mindestlohn müssen die sonst eintretenden negativen Arbeitsmarkteffekte (Stellenabbau) durch staatliche Leistungen an die Arbeitgeber ausgeglichen werden. Dies würde den gleichen Effekt hervorrufen wie ein Kombilohn.

In Bezug auf den Pflegesektor lenkt die Debatte um den Mindestlohn vom eigentlichen Problem ab. Die unterste Entgeltgruppe für Pflegekräfte liegt in allen diakonischen Tarifen über dem vom DGB geforderten Stundensatz von 7,50 Euro. Pflegefachkräfte werden nach den diakonischen Tarifen wesentlich höher vergütet. Ein Mindestlohn hätte deshalb in der Diakonie für die Vergütung der Mitarbeitenden keine Auswirkungen.

Das eigentliche Problem ist die mangelhafte Refinanzierung, das heißt die nicht ausreichende Finanzierung durch die Pflege- und Krankenkassen. Mit den derzeitigen Leistungsentgelten können tarifliche Personalkosten in der Diakonie nicht gedeckt werden. Dies hält die Diakonie in Hinblick auf die Arbeitsmotivation, die Attraktivität des Berufes und den zukünftigen Bedarf an Pflegekräften für problematisch.

Pflegende müssen angemessen entlohnt werden. Das setzt voraus, dass die Arbeit in der Pflege eine größere Anerkennung und Wertschätzung erhält. Ein Umdenken in Politik und Gesellschaft ist notwendig, um heute und in Zukunft eine würdige Pflege zu finanzieren.

Angemessene Wertschätzung drückt sich auch in angemessener Entlohnung aus. Beide zusammen sind zwingende Voraussetzungen, um längerfristig die erforderlichen Pflegekräfte zu gewinnen. In Hinblick auf die demographische Entwicklung liegt hier für die Zukunft eine große Aufgabe.“

Quelle: Pressemitteilung DW.EKD vom Juli 2008

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Mindestlohn in der Pflege: Entscheidung vertagt

Beitrag von Service » 06.12.2008, 08:58

Mindestlohn in der Pflege: Entscheidung vertagt

Berlin. Die Entscheidung, ob neben der Bau-, Reinigungs- und Briefbranche auch die Pflegebranche in das Entsendegesetz aufgenommen wird und somit einen Mindestlohn erhält, wurde vertagt. Die zuständige Koalitionsarbeitsgruppe konnte am 27. November zu keiner Einigung finden.

Der Leiter der Koalitionsgruppe auf Unionsseite, Ralf Brauksiepe (CDU) betonte am 28. November gegenüber dem Handelsblatt, er sehe die Beratungen auf gutem Weg. Im Rahmen der Sitzung hätten die Kirchen zu erkennen gegeben, dass sie bereit sind, nach Lösungen für eine gemeinsame Lohnuntergrenze für die rund 450.000 Beschäftigten in den Pflegediensten zu suchen.

Entscheidend für die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist die Tarifbindung der Beschäftigten. Nur wenn diese über 50 Prozent liegt, kann eine Branche ins Entsendegesetz aufgenommen werden. Dies ist nach internen Berechnungen von Ver.di, dem Bundesarbeitsministerium und den Verbänden nur der Fall, wenn die Kirchen mit im Boot sind. Ohne sie läge die Tarifbindung unter 20 Prozent. In der Pflegebranche arbeiten rund 50 Prozent der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen.

Der VDAB steht einem staatlich festgelegten Mindestlohn für die Pflegebranche kritisch gegenüber. „Wir befürchten, dass durch die Einführung eines Mindestlohns ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ihre Preise anheben müssen und folglich auf Pflegebedürftige und Angehörige höhere Pflegekosten zukommen“, betont VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann. Ein Mindestlohn in der Pflege führe letztlich zu Mehrkosten bei Bedürftigen bzw. Sozialhilfeträger und öffne Schwarzarbeit und illegaler Pflege Tür und Tor.

Mehr zum Standpunkt des VDAB lesen Sie in unserer Pressemitteilung:
http://www.vdab.de/fileadmin/doks/downl ... ebatte.doc

Quelle: Mitteilung vom 3.12.2008
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Nicole Meermann
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.. stärker einmischen ...

Beitrag von Cicero » 06.12.2008, 14:53

Mindestlöhne per Gesetz verordnet passen nicht gut in eine marktwirtschaftliche Ordnung. Daher sollten sich die Gewerkschaften / Berufsverbände stärker einmischen und durch tarifvertragliche Regelungen höhere und angemessene Vergütungen erstreiten.
Was 6.000 Lokführern gelingt, müssen doch viele tausende Pflegekräfte auch schaffen! In der Bevölkerung ist die Ansicht weit verbreitet, dass Pflegekräfte ordentlich bezahlt werden müssen. Man weiß, dass sie einen harten Job zu verrichten haben.

Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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Schmidt lobt Mindestlohn in der Pflege

Beitrag von Presse » 22.01.2009, 18:41

Schmidt lobt Mindestlohn in der Pflege
Donnerstag, 22. Januar 2009

Berlin – Ein Stück mehr Sicherheit für alle Beschäftigten in der Pflege bietet nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) der Beschluss des Bundestags zum Mindestlohn.

Mit der Mehrheit der Großen Koalition beschloss das Parlament am Donnerstag neue Lohnuntergrenzen in der Altenpflege, im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Weiterbildung sowie für Abfallentsorger, Textilreiniger und Bergbau-Spezialarbeiter. Der Bundesrat muss der Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes noch zustimmen.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35147

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Mindestlohn in der Pflege darf nicht zum Normlohn werden

Beitrag von Presse » 23.01.2009, 08:17

Mindestlohn in der Pflege darf nicht zum Normlohn werden

Berlin, (DW EKD) - Die Diakonie tritt seit langem dafür ein, dass Menschen, die in der Pflege arbeiten, tarifgerecht bezahlt werden.
Die eigenen Tarife in der Diakonie für die Pflegenden sind aufgabengerecht. „Wir teilen das hinter der Forderung nach einem Mindestlohn in der Pflege stehende Anliegen, Löhne weit unterhalb des derzeitigen Tarifniveaus zu verbieten“, betonte Diakoniepräsident Klaus-Dieter Kottnik am Donnerstag in Berlin.
Die Aufnahme der Pflegebranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz ist heute im Bundestag beschlossen worden. Dadurch wird es möglich, eine untere Grenze für die Bezahlung in der Pflege festzulegen.
Das Problem der Diakonie ist nicht die Höhe der eigenen Bezahlung für Pflegende. Diese ist aufgabengerecht. Das Problem besteht vielmehr darin, dass die Pflegekassen nicht verpflichtet sind, eine tarifgerechte Entlohnung bei den Pflegesätzen zu berücksichtigen.
„Wir haben die Sorge, dass die Pflegekassen in Zukunft nur noch den Mindestlohn bei den Pflegesätzen zugrunde legen. Die Politik hat ihre dahingehende Zusage, dass dies nicht passieren wird, bisher nicht eingehalten“, kritisierte Kottnik. „Wir fordern daher, die Pflegekassen im Pflegeversicherungsgesetz zu verpflichten, das bindende Arbeitsrecht, also auch die in Tarifverträgen oder in den Regelungen des Dritten Weges festgeschriebenen Entlohnungen, auch den Einrichtungen zu bezahlen“.
Die im Vorfeld von den beiden großen Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden geäußerten staatskirchenrechtlichen Bedenken werden durch die neue Gesetzesfassung nicht vollständig entkräftet. Die Rechte der Kirchen müssen gewahrt werden. Das neu gefasste Arbeitnehmerentsendegesetz ist erst ein erster Schritt zur leistungsgerechten Bezahlung in der Pflege und noch stark verbesserungs- und ergänzungsbedürftig.

Für Rückfragen und weitere Informationen:
Ute Burbach-Tasso, stellv. Pressesprecherin, mobil (0173) 2549724

Quelle: Pressemitteilung vom 22.1.2009
Diakonie-Pressestelle
Reichensteiner Weg 24
14195 Berlin-Dahlem
Telefon (030) 8 30 01-130
Fax (030) 8 30 01-135
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Internet: http://www.diakonie.de

http://www.diakonie.de/1330_5066_DEU_HTML.htm

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Mindestlohn in der Pflege ...

Beitrag von Presse » 23.01.2009, 12:47

Paritätischer Wohlfahrtsverband warnt:
Mindestlohn in der Pflege darf nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt die Einführung eines Mindestlohns in der Pflege und fordert die Kostenträger auf, nunmehr auch die Refinanzierung verbindlich sicherzustellen. Die steigenden Lohnkosten dürften auf keinen Fall zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen.

"Mit der Einführung eines Mindestlohnes erhalten die Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege ein Mindestmaß an materieller Anerkennung für ihre Leistungen. Das Plus für die Beschäftigten darf jedoch nicht zu einer Leistungseinschränkung für die zu Pflegenden führen", mahnt Verbandsvorsitzende Heidi Merk. "Jetzt sind die Pflegekassen und Sozialhilfeträger in der Pflicht, die Refinanzierung sicherzustellen. Die veränderten Lohnkosten müssen sich zwingend in angepassten Pflegesätzen niederschlagen", fordert die Verbandsvorsitzende.

Sobald der allgemeinverbindliche Mindestlohn da ist, müssten bereits verhandelte Pflegesätze zeitnah angepasst werden. "Die Pflegeeinrichtungen brauchen Planungssicherheit, um ihrem Auftrag im Sinne der Betroffenen nachzukommen", so Merk.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.1.2009
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24 636 305

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DBfK begrüßt Mindestlohn für die Pflege

Beitrag von Presse » 24.01.2009, 07:41

DBfK begrüßt Mindestlohn für die Pflege

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe begrüßt die Entscheidung des Bundestages für einen Mindestlohn in der Pflegebranche / Berufsverband fordert die volle Refinanzierung der tatsächlichen Lohnkosten durch die Kassen und setzt sich außerdem für adäquate Vergütung von Pflegefachkräften ein, um Attraktivität des Berufs angesichts des beginnenden Pflegepersonalmangels zu erhöhen.

Angesichts vieler prekärer Arbeitsverhältnisse in der Pflegebranche begrüßt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) e.V. die Entscheidung des Bundestages für einen gesetzlichen Mindestlohn. „Dies ist mehr als überfällig und ein Einstieg in eine gerechtere Vergütung in einer der wichtigsten Wachstumsbranchen in Deutschland“, so DBfK Bundesgeschäftsführer Franz Wagner heute in Berlin. Vor allem Pflege- und Hilfskräfte im Gesundheitswesen leiden bereits vielerorts unter einem unzumutbaren Lohndumping. „Die Einführung eines Mindeststundenlohns wird diese gefährliche Entwicklung stoppen und als Grundlage für die längst fällige, angemessene Bezahlung von Pflegekräften in Deutschland dienen.“ Der branchenspezifische Mindestlohn sei zudem ein Beitrag im Sinne der Stützung der Konjunktur, so Wagner weiter. Einer der wichtigsten Versorgungsbereiche der Bevölkerung, das Gesundheits- und Pflegewesen, sei angesichts von Lohndumping, immer mehr ungelernten Arbeitskräften, zunehmendem Fachkräftemangel und Stellenabbau in seiner Substanz bedroht.

Unerlässlich sei allerdings auch, dass die gesetzlich und tariflich festgelegten Löhne auch von den Kostenträgern in voller Höhe anerkannt und in den Pflegesatzverhandlungen berücksichtigt werden. Hier besteht noch politischer Handlungsbedarf, denn der Mindestlohn dürfe nicht zur Absenkung bestehender höherer Löhne führen. Für Pflegefachkräfte fordert der DBfK darüber hinaus eine der Qualifikation und Verantwortung der professionellen Altenpflege und Gesundheits- und Kranken- bzw. Kinderkrankenpflege entsprechende angemessene Vergütung, die deutlich über dem Mindestlohn liegt. Um die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege zu erhalten und den Anschluss an die Einkommensentwicklung anderer Beschäftigtengruppen im Gesundheitswesen nicht zu verlieren, muss die Lohnentwicklung nach Meinung des Berufsverbands endlich angepasst werden. „Eine qualitativ gute und hochwertige fachpflegerische Versorgung kann nur über eine angemessene Vergütung, adäquate Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Wertschätzung für diese Tätigkeit sichergestellt werden“, so Wagner, „zumal unser Gesundheitssystem angesichts des beginnenden Pflegepersonalmangels in den kommenden Jahren dringend auf die Pflegefachkräfte angewiesen sein wird.“

Die Debatte um die Löhne und Gehälter in der Pflege verweist auf künftige Probleme: Denn 85,6 Prozent der Pflegenden sind Frauen, diese arbeiten zu fast 40 Prozent in Teilzeit und verfügen infolge von Familienzeiten über kürzere sozialversicherungspflichtig relevante Anspruchszeiten. Die körperliche Belastung erlaubt es nicht, dass alle Pflegekräfte bis zum Eintritt ins Rentenalter im Beruf tätig bleiben. Hinzu kommen das niedrige Lohnniveau sowie die Beschäftigung in Leasing-Arbeitsverhältnissen, die perspektivisch in die Altersarmut führen. Insgesamt werden die Pflegeberufe immer unattraktiver. Jetzt seien Investitionen in die Qualifizierung und eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegenden erforderlich, um für die Zukunft die Versorgung sicherzustellen.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.


Quelle: Pressemitteilung vom 23.1.2009
Johanna Knüppel
Referentin
Redaktion DBfK Aktuell
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe DBfK Bundesverband e.V
Salzufer 6
10587 Berlin
Tel: 030-219157-0
Fax: 030-21915777
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Pflege-Mindestlohn für private Anbieter

Beitrag von Service » 03.02.2009, 13:27

Ärzte Zeitung, 03.02.2009

Pflege-Mindestlohn für private Anbieter "staatliches Diktat"

BERLIN (hom). Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der mehr als 6000 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vertritt, hat die Einführung von Mindestlöhnen in der Altenpflegebranche als "staatliches Lohndiktat" kritisiert. ....
(mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=531068

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Der Mindestlohn garantiert keinen gerechten Lohn

Beitrag von Presse » 04.02.2009, 13:34

LfK: "Der Mindestlohn garantiert keinen gerechten Lohn"

Pflegeverband warnt vor unerwünschten Folgen der Einführung einer Lohnuntergrenze in der häuslichen Pflege

Köln - Vor unerwünschten Folgen des geplanten Mindestlohns für Pflegekräfte warnt der Pflegeverband LfK. Der Deutsche Bundestag hat die Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen und somit den Weg für die Einführung eines Mindestlohns in der Pflege geöffnet.

"Die neue Regelung wird ihr zentrales Ziel verfehlen", sagte Christoph Treiß, Geschäftsführer des Landesverbandes freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LfK) heute in Köln. Der Mindestlohn bringe keinen höheren Preis für die geleistete Pflegearbeit. Denn bei Vergütungsverhandlungen der Pflege-Anbieter mit Kostenträgern wie Kranken- und Pflegekassen gehöre das Selbstkostendeckungsprinzip der Vergangenheit an. "Die Gegenwart heißt Preisbildung", so Treiß weiter. Werden die höheren Personalkosten von den Kostenträgern nicht gedeckt, können die neuen finanziellen Belastungen für die Pflegedienste zum Abbau von Arbeitsplätzen und sogar zur Schließung von Betrieben führen.

Keine Lösung für das Problem der Schwarzarbeit

Der Pflege-Mindestlohn sei auch kein geeignetes Mittel im Kampf gegen die Schwarzarbeit in der Pflege, urteilte LfK-Geschäftsführer Treiß. "Mit steigendem Bruttopreis für jede Arbeitsstunde nimmt der Sog in die Schwarzarbeit grundsätzlich zu." Außerdem ändere der Mindestlohn in der Pflege nichts an der Verfahrensweise von Agenturen zur Vermittlung ausländischer Haushaltshilfen, die keine Pflege erbringen dürfen.

Handlungsbedarf bei der Politik

Um niedrig bezahlten Pflegedienst-Mitarbeitern einen gerechten Lohn zu sichern, sieht der LfK Handlungsbedarf bei der Politik. "Es gilt, handwerklich saubere Gesetze zu erarbeiten und so dafür zu sorgen, dass bei Vergütungsverhandlungen zwischen Pflege-Anbietern und Kostenträgern fair und auf gleicher Augenhöhe verhandelt werden kann und im Zweifel funktionierende Schlichtungsinstrumente einen gerechten Interessenausgleich schaffen können", fordert der LfK-Geschäftsführer. "Schiedsstellenregelungen im Bereich der Pflegeversicherung und Schlichtungspersonen im Bereich der Krankenversicherung, wie wir sie heute haben, bleiben Papiertiger, wenn sie gesetzlich nicht sauber verankert sind", so Treiß weiter.

Hintergrund:

Mit dem neuen Arbeiter-Entsendegesetz (AEntG) wird die Festlegung von Lohnuntergrenzen in der Pflege und fünf weiteren Branchen möglich. Von den Änderungen betroffen ist die gesamte Pflege-Branche: Der geplante Mindestlohn soll für stationäre, teilstationäre und ambulante Pflege gelten.

Über die Höhe des Mindest-Entgelts in der Pflege soll eine achtköpfige Kommission entscheiden. Darin sollen jeweils zwei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie jeweils zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter der kirchlichen Pflege-Anbieter sitzen. Einem ausgehandelten Mindestlohn müssen drei Viertel der Kommissionsmitglieder zustimmen, bevor er Gültigkeit erhält. Die so festgelegten Lohnuntergrenzen sind für alle in- und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich.

Ob in diesem Rahmen ein Mindestlohn lediglich für die Pflege-Hilfskräfte oder auch für andere Gruppen, wie zum Beispiel examinierte Altenpflegefachkräfte, festgelegt werden soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Eine letzte Hürde müssen die beiden Gesetze noch nehmen - der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der auf seiner Sitzung am 13. Februar darüber beraten und abstimmen soll.

Die Aufnahme der Pflege-Branche in das Entsendegesetz haben mehrere Arbeitgeberverbände unter Federführung der Arbeiterwohlfahrt zusammen mit der Gewerkschaft Verdi beantragt.

Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. ist mit über 550 Mitgliedsunternehmen der größte Zusammenschluss von privaten ambulanten Pflegediensten in Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Pressemitteilung vom 4.2.2009
Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V.
Im VdW-Haus, Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln
Telefon: 0221 / 8888 55 – 0
Fax: 0221 / 8888 55 – 30
http://www.lfknrw.de/index.php?pageID=1008&id=87

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Bundesrat stimmt Mindestlohn für Pflegebranche zu

Beitrag von Presse » 13.02.2009, 13:02

Bundesrat stimmt Mindestlohn für Pflegebranche zu

Berlin. Der Bundesrat hat heute in Berlin der Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und somit der Einführung von Mindestlöhnen in der Altenpflege zugestimmt. In der Altenpflege soll die Eigenständigkeit der kirchlichen Anbieter gewahrt werden, die hier die größten Arbeitgeber sind.
Die Länderkammer stimmte außerdem dem Mindestarbeitsbedingungengesetz zu, mit dem Mindestlöhne auch in Branchen eingeführt werden können, in denen weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer nach einem Tarifvertrag bezahlt werden. Die Gesetze waren bis zum Schluss umstritten.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz sprach nach dem Beschluss beider Gesetzentwürfe durch den Bundesrat von einem "guten Tag" sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmen.
Zusätzlich beschloss der Bundesrat die lange umstrittene Finanzreform der Kliniken. Die finanziell notleidenden Krankenhäuser bekommen in diesem Jahr eine Finanzspritze von rund 3,5 Milliarden Euro.Lohnsteigerungen werden mit rund 1,3 Milliarden Euro zur Hälfte von den Kassen bezuschusst. Innerhalb von drei Jahren sollen bis zu 17.000 neue Pflegekräfte eingestellt werden.

Mehr zum Thema lesen Sie in der CAREkonkret am 20. Februar 2009

Quelle: Mitteilung vom 13.02.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/

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Bundesrat stimmt Mindestlohn in der Pflege zu

Beitrag von Presse » 14.02.2009, 08:32

Bundesrat stimmt Mindestlohn in der Pflege zu

Bundesrat: Refinanzierung von Pflegeleistungen gesetzlich verankern!

Mit der Verabschiedung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) sowie des Mindestarbeitsbedingungengesetzes hat der Bundesrat heute die Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen, darunter auch die Pflege, beschlossen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hat sich bereits im Vorfeld dieses Beschlusses klar hierzu positioniert und gleichzeitig einige kritische Fragen thematisiert, die bis heute nicht eindeutig geklärt sind. Ein zentraler Punkt ist die Frage nach einer angemessenen Refinanzierung.

bpa-Präsident Bernd Meurer: "Die Festschreibung von Mindestlöhnen ist das eine. Das andere ist sicherzustellen, dass die Einrichtungen in die Lage versetzt werden, die zu kalkulierenden Personalkosten verlässlich refinanziert zu bekommen."

Vor diesem Hintergrund begrüßt der bpa auch eine vom Bundesrat geforderte Klarstellung im SGB XI, dass die Refinanzierung der kalkulierten Vergütung von Pflegeleistungen im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen zu vereinbaren ist und Mindestlöhne nicht den anzuerkennenden Durchschnittspersonalkosten gleichkommen. Grundlage der Auffassung des Bundesrates war eine Entschließungsempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik, die der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung einstimmig angenommen hat.

Eine weitere zentrale Frage will der bpa bei der nun folgenden Erarbeitung eines Mindestlohns geklärt wissen: Wie werden private Pflegeeinrichtungen an dessen Findung beteiligt? "Ein Mindestlohn darf nicht der Mehrzahl der Pflegeeinrichtungen einfach übergestülpt werden, ohne dass diese beteiligt werden", so der bpa-Präsident mit Blick auf die im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geschaffene "Kommissionslösung" als Sonderregelung für die Pflege. "60 % aller ambulanten Pflegedienste sowie 40 % der Pflegeheime sind in privater Trägerschaft. Diese müssen in der zur Erarbeitung eines Mindestlohns einzusetzenden Kommission neben anderen angemessen vertreten sein."

Bisher mussten Branchen, die in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden, einen flächendeckenden Tarifvertrag nachweisen, der mindestens für 50 % der Beschäftigten in dieser Branche gilt. Damit sollten unzumutbare Vereinbarungen zu Lasten Dritter verhindert werden. Für die Pflege kann das Bundesarbeitsministerium einen Mindestlohn auf der Grundlage einer Kommissionsempfehlung erlassen. Die Berücksichtigung der zahlreichen nicht tarifgebundenen Einrichtungen, außer der kirchlichen, in dieser Kommission ist indes unklar. Der bpa fordert, dass die privaten Einrichtungen hier aufgrund ihrer Marktstellung zwingend zu beteiligen sind und dass der bpa, als Vereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche, in die Kommission aufgenommen wird.

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.2.2009
bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste

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