Von wann bis wann gilt ein Jahr im Arbeitsrecht?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Von wann bis wann gilt ein Jahr im Arbeitsrecht?

Beitrag von Hasilein » 22.03.2016, 10:23

Mich interessiert die Frage, wie ein Jahr im Arbeitsrecht gerechnet wird.

Der Grund ist folgender:
Eine Kollegin war im Jahr 2015 im Frühjahr (März/April) insgesamt 26 Tage wegen zweier starker Infekte arbeitsunfähig.
Jetzt, im Februar 2016 war sie vier Wochen arbeitsunfähig, wegen einer anderen Diagnose (Refluxösophagitis).
Sie bekam vom Chef eine Ladung zu einem Präventionsgespräch, weil sie im vergangenen Jahr über 6 Wochen krank geschrieben war und ihr wurde gesagt, ihr Arbeitsplatz wäre gefährdet, aufgrund der Fehlzeiten.
Die Kollegin sagt sich, dass sie faktisch im Jahr 2015 26 Fehltage hatte und - bis jetzt - im Jahr 2016 20 Fehltage und ist der Meinung, dass es im vergangenen Jahr 2015 keinen Grund für ein Gespräch - und für so eine Drohung - gegeben hat.

Die Frage ist nun, hat der Chef recht, kann er das Jahr sich so zusammenrechnen wie er es getan hat?
Oder ist es so wie z.B. beim Finanzamt, das Jahr gilt von Januar bis Dezember?
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WernerSchell
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Von wann bis wann gilt ein Jahr im Arbeitsrecht?

Beitrag von WernerSchell » 22.03.2016, 15:42

Hallo Hasilein,
nach hiesiger Meinung kommt es im vorliegenden Fall bei der Berechnung der Jahresfrist
nicht auf den Kalender an. Wie auch immer gerechnet wird, kann es Sinn machen, einfach
das Gesprächsangebot anzunehmen und die notwendigen Hinweise aus Arbeitnehmersicht
vorzutragen. Eine Gesprächsverweigerung würde möglicherweise die Fronten verhärten.
MfG W.S.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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