Untersuchung eines Arbeitnehmers durch MDK

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Berti
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Untersuchung eines Arbeitnehmers durch MDK

Beitrag von Berti » 09.01.2004, 11:33

Untersuchung eines Arbeitnehmers durch MDK
Verweigert Arbeitnehmer Untersuchung, gibt es keine Lohnfortzahlung

Lässt sich ein Arbeitnehmer im Krankenstand vom Medizinischen Dienst seiner Krankenkasse (MDK) nicht untersuchen, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 29.1.2003 - 18 Sa 1137/02 -.
In dem entschiedenen Fall war einer Arbeitnehmerin aus betrieblichen Gründen der gewünschte Erholungsurlaub nicht gewährt worden. Nachdem die Frau darauf hin zweimal Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) ihres Hausarztes vorlegte, kamen dem Arbeitgeber Zweifel an deren Rechtmäßigkeit, worauf er die Krankenkasse einschaltete.
Mit der Entscheidung des LAG kam die Klägerin noch mit einem blauen Auge davon, da die Arbeitsrichter darauf nicht eingingen, ob sie die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht hat. Denn eine solche Vortäuschung wertete das Bundesarbeitsgericht (BAG) schon 1993 als „Erschleichung der Lohnfortzahlung“ und somit als Betrug. Dies rechtfertigt ohne Abmahnung eine fristlose Kündigung (Urteil des BAG vom 26.8.1993 - 2 AZR 154/99 -).

Gast

Untersuchung eines Arbeitnehmers durch MDK

Beitrag von Gast » 29.02.2004, 14:53

... Lässt sich ein Arbeitnehmer im Krankenstand vom MDK nicht untersuchen, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellen. .... kamen dem Arbeitgeber Zweifel an deren Rechtmäßigkeit, worauf er die Krankenkasse einschaltete.
Hallo Experten!
Ich fand heute den Hinweis zu der o.a. Entscheidung. Ich glaube aber, dass diese keine Veranlassung für Verallgemeinerungen gibt. Eine generelle Untersuchspflicht der Arbeitnehmer durch den MDK kann m.E. nicht angenommen werden.
Die vorgestellte Entscheidung beruhte auf den Einzelumständen eines Falles.
Rechtsprechung muss immer genau durchleuchtet werden, ob und ggf. inwieweit sie eine Anwendung auf zukünftige Sachverhalte zulässt.
MfG
Rainer Beierle

Winfried_Moenig

Re: Untersuchung eines Arbeitnehmers durch MDK

Beitrag von Winfried_Moenig » 02.03.2004, 14:49

Rainer Beierle liegt etwas falsch.

Prinzipiell hat jeder Arbeitgeber, der den begründeten Verdacht einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit hat, das Recht, diese Arbeitsunfähigkeit durch den MDK als unabhängige Instanz prüfen zu lassen. Selbstverständlich erfährt der Arbeitgeber dabei nicht, um was für eine Erkrankung es sich handelt, da die ärztliche Schweigepflicht auch für den MDK gilt, aber er erfährt, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist oder nicht.

Der Arbeitnehmer wiederum ist verpflichtet, einer Aufforderung des MDK zur Untersuchung Folge zu leisten. Kann er nicht zum MDK kommen, erfolgt die Untersuchung in seiner Wohnung. Eine Verweigerung hat ein Leistungsverweigerungsrecht zur Folge.

Das Ganze ist nachzulesen in den §§ 257-277 SGB V

Mit freundlichen Grüßen

WernerSchell
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Krankengeld: Stopp nach Aktenlage?

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2015, 12:50

Krankengeld: Stopp nach Aktenlage?

+++ Ungereimtheiten bei der Behandlung können bei der Kasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit auslösen. Zum Entscheiden, ob das Krankengeld gestoppt wird, reichen ihr meist die bisherigen Behandlungsunterlagen. Patienten können dagegen Widerspruch einlegen und zudem vorsorgen +++

Heinz P. hat einen schweren Bandscheibenvorfall. Der 42-Jährige wird fortlaufend krankgeschrieben, nach sechs Wochen bekommt er Krankengeld. Einige Zeit später meldet sich die Kasse bei ihm: Man habe seinen Fall geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass er jetzt wieder arbeitsfähig sei. Ab kommender Woche bekomme er kein Krankengeld mehr. Herr P. ist entrüstet: Wie kann die Kasse ihn für gesund erklären, obwohl sein Arzt ihn bislang als einziger untersucht und immer wieder krankgeschrieben hat?

„Viele Betroffene denken, dass die Versicherung eine extra Untersuchung braucht, um die Arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln“, sagt Andrea Fabris von der Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Tatsächlich ist die Diagnose meist aber gar nicht der Grund, warum die Kasse die Zahlungen stoppt.“ Auslöser seien oft vielmehr Ungereimtheiten im Krankheitsverlauf – zum Beispiel dass Beschwerden auffällig lange anhalten und kaum oder gar nicht behandelt wurden.

Hat die Versicherung entsprechende Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann sie zur Klärung den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Dieser darf Untersuchungsergebnisse und Befunde vom Patienten oder Arzt anfordern und auswerten. Fabris: „Für die Einschätzung, ob jemand weiterhin arbeitsunfähig ist, wird also auf bestehende Behandlungsunterlagen und damit die Aktenlage zurückgegriffen, nur in Ausnahmefällen wird der Patient nochmal untersucht.“

Gegen die Entscheidung der Kasse kann man Widerspruch einlegen und sich dazu die Stellungnahme des MDK zuschicken lassen. Der Arzt kann zudem bei der Versicherung ein medizinisches Zweitgutachten beantragen. „Beides ändert aber nichts daran, dass das Krankengeld erst einmal nicht weitergezahlt wird“, erklärt Patientenberaterin Fabris.

Damit Patienten gar nicht erst in eine solche Situation geraten, können sie im Vorfeld aktiv werden – etwa wenn der Hausarzt nur krankschreibt, Behandlungen oder eine Überweisung zum Facharzt aber ausbleiben. Fabris: „Ist das der Fall, sollte man den Arzt dringend fragen, wie es medizinisch weitergehen soll, vor allem wenn sich die Krankheit länger hinzieht.“

UPD-Tipp: Mehr Informationen zum Krankengeld finden Patienten im aktuellen UPD-Spezial unter http://www.patientenberatung.de/krankengeld.

+++

Kontakt für Rückfragen von Medien:

Jan Bruns
Referatsleitung Information und Kommunikation
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
Bundesgeschäftsstelle
Littenstraße 10 | 10179 Berlin
jan.bruns@patientenberatung.de | http://www.patientenberatung.de
Tel. 030.200 89 23-43 | Fax 030.200 89 23-50
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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