Dauernachtwachen - Trixereien zulässig ?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Katharina
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Dauernachtwachen - Trixereien zulässig ?

Beitrag von Katharina » 07.07.2004, 00:44

Unsere PDL möchte keine Dauernachtwachen einstellen, auch nicht in Teilzeit. Ihre Begründung: Der Nachtdienst dauert bei uns 10 Stunden. Lt. Arbeitszeitgesetz dürfen 10 Stunden aber nur dann gearbeitet werden, wenn ein Mitarbeiter im Monatsdurchschnitt 8 Stunden Dienstzeit nicht überschreitet. Bei Dauernachtwachen sei dieser Durchschnitt nicht zu erreichen. Liegt die PDL da richtig?
Und wie liegt der Fall bei Halbtagskräften, die z.B. nur 2 Nächte zu 10 Stunden pro Woche ableisten würden?

Sabine_R.

Organisation des Nachtdienstes

Beitrag von Sabine_R. » 07.07.2004, 11:58

Was spricht dagegen, die Nachtwachentätigkeit so zu organisieren, dass die Beschäftigung der Mitarbeiter im Einklang mit dem Arbeitszeitrecht steht?

Wenn es beim Einsatz von Vollzeitkräften zu Problemen mit dem Arbeitszeitgesetz kommt, ist es doch folgerichtig, dass man Alternativen wählt. Soweit diese arbeitsvertraglich bzw. arbeitszeitrechtlich korrekt sind, halte ich das Vorgehen der PDL für korrekt.

Soweit die organisatorischen Maßnahmen gegen den überwiegenden Willen der Mitarbeiter verfügt werden, müßte sich die Arbeitnehmervertretung einmischen! Die Arbeitnehmervertretung kann legitimiert für die Gesamtheit der Mitarbeiter sprechen und argumentieren.

MfG Sabine

Winfried_Moenig

Re: Dauernachtwachen - Trixereien zulässig ?

Beitrag von Winfried_Moenig » 07.07.2004, 15:21

Hallo Katharina,

die Argumentation Ihrer PDL ist nicht nachzuvollziehen. Der Schnitt von maximal 8 Arbeitsstunden je Werktag (von denen die Woche sechs Stück hat) ist zum einen über einen Zeitraum von sechs Kalendermonaten zu berechnen und wird zum anderen bei Dauernachtwachen mit einem Vertrag über 38,5 oder 40 Wochenarbeitsstunden niemals auch nur ansatzweise tangiert. Wie gesagt, der Durchschnitt der werktäglichen Arbeitszeit wird auf sechs Tage pro Woche berechnet, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer konkret in der Fünf-, Vier- oder Dreitagewoche arbeitet.

Eine Nachtwache, die diesen Schnitt verletzen wollte, müßte sechs Monate lang mindestens 48 Stunden pro Woche arbeiten und mindestens einmal über den 48 Stunden liegen. Wenn Sie nun überlegen, dass die Sollarbeitszeit bei einer 38,5-Stunden-Woche in 26 Kalenderwochen (=Kalenderhalbjahr) 1001 Stunden beträgt und gesetzlich bis zu 1248 Stunden in diesem Zeitraum erlaubt sind, wird vielleicht deutlich, dass das Argument der PDL nicht stimmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina
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Re: Dauernachtwachen - Trixereien zulässig ?

Beitrag von Katharina » 07.07.2004, 19:42

Hallo Herr Möning,
herzlichen Dank für die Argumentationshilfe. Nun habe ich den Eindruck, etwas klarer durchzublicken!
Viele Grüße, Katharina

Gast

Re: Dauernachtwachen - Trixereien zulässig ?

Beitrag von Gast » 08.07.2004, 14:51

Guten Tag,
auch wenn die Begründung der PDL nicht stichhaltig ist, ist es ihr unbenommen, zukünftig zu besetzende Stellen nicht als Dauernachtwachenarbeitsplätze auszuschreiben und zu besetzen. Dafür sprechen eine ganze Reihe von Gründen ( die von einer "guten" PDL auch vertreten werden können.

Winfried_Moenig

Re: Dauernachtwachen - Trixereien zulässig ?

Beitrag von Winfried_Moenig » 09.07.2004, 02:28

Hallo Gast,

dieser Klarstellung kann ich nur zustimmen. Aber dann sollte die PDL auch wirklich die tatsächlichen Gründe nennen und sich nicht hinter juristischen Scheinargumenten verstecken. Ich denke auch, dass es genügend gesundheitliche und fachliche Aspekte gibt, die für eine Abschaffung der Dauernachtwachen sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

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