Grundlagen für Arbeitsstättenregel Sanitärräume

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Grundlagen für Arbeitsstättenregel Sanitärräume

Beitrag von Service » 05.05.2013, 06:57

Grundlagen für Arbeitsstättenregel Sanitärräume

(Quelle: BAuA) Sanitärräume, zumindest aber Toiletten, sind in allen Arbeitsstätten zu finden. Ihre Anzahl und Ausstattung werfen häufig Fragen auf. Einen Rahmen gaben Arbeitsstätten-Richtlinien, die zum Teil aus den siebziger Jahren stammten, aber nicht mehr gültig sind. Entscheidungshilfen soll die neue Arbeitsstättenregel ASR A4.1 "Sanitärräume" geben, die voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Um einen Überblick über die aktuelle Situation zu geben und die Regelsetzung praxisnah zu unterstützen, gab die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Studie in Auftrag, die jetzt als Bericht "Bedarfsgerechte Auslegung und Ausstattung von Sanitärräumen" erschienen ist. Er enthält neben Beispielen guter Praxis eine Datenbasis, um Auswirkungen von Forderungen und Empfehlungen der neuen ASR abzuschätzen.
Für die Studie nahmen die Forscher Sanitärräume in insgesamt 16 Betriebsstätten unter die Lupe. Dabei lag der Schwerpunkt auf Klein- und Mittelbetrieben. Zudem dokumentierten mehr als die Hälfte der befragten Beschäftigten über fünf Tage ihre Toilettennutzung, wodurch Aussagen zu Wartezeiten getroffen werden konnten.
Die gute Botschaft: Der Komfort hat sich verbessert, was auch ein gewisses Maß an Wertschätzung ausdrückt, und es gibt genügend Toilettenräume, da nur in Ausnahmefällen über Wartezeiten berichtet wurde. Während die Beschäftigten mit der Ausstattung insgesamt zufrieden waren, schnitten die Faktoren "Sauberkeit" und "Lüftung" in der Bewertung schlechter ab. Hier könnten Reinigungspläne mit Durchführungskennzeichnung, wie sie gerade in Hotels und Gaststätten nahezu obligatorisch sind, zur Verbesserung beitragen.
Die größten Unterschiede in der Beurteilung wurden zwischen produktionsnahen und verwaltungsnahen Toilettenräumen festgestellt. Im verwaltungsnahen Bereich lässt sich eine starke Tendenz der Dezentralisierung mit kleineren Einheiten beobachten. Hingegen herrscht im produktionsnahen Bereich eher eine Konzentration auf eine Anlage, unter Umständen kombiniert mit Dusch- oder Wasch- und Umkleideräumen. Entsprechend größer sind die Einzelanlagen.
Die Ergebnisse zeigen, dass eine künftige ASR keine starren Maßvorgaben für Sanitärräume vorgeben muss, sondern dass sich die Abmessungen ergonomisch an der freien Bewegungsfläche orientieren sollten. Zudem kann es einen Handlungsspielraum bei der Anzahl der Toiletten beziehungsweise Wasch- und Duschplätze pro Beschäftigte geben, der von der jeweiligen Arbeitsorganisation im Betrieb abhängt. Insgesamt finden nicht nur Architekten und Planungsingenieure einen Überblick, was bei der Auslegung und Ausstattung auch über die Mindestanforderungen hinaus beachtet werden sollte. Auch die Sicherheitsfachkräfte profitieren von den Ergebnissen der Studie.
Den Bericht gibt es im PDF-Format unter http://www.baua.de/de/Publikationen/Fac ... F2159.html

Quelle: Mitteilung vom 04.05.2013
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