Medikamentengabe in Schulen
(Quelle: DGUV) Wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn im Zusammenhang mit einer Medikamentengabe im Schulbetrieb
ein Schüler oder ein Lehrer zu Schaden kommt? Diese und weitere Fragen beantwortet eine neue Broschüre der DGUV.
Hier geht es zur Broschüre: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8098.pdf
Quelle: Mitteilung vom 30.03.2013
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
Medikamentengabe in Schulen - Haftung?
Moderator: WernerSchell