Hilfe, ich erbe! / Was tun, wenn man erbt und der Nachlass vor allem Schulden sind?
Baierbrunn (ots) - Leider kann man nicht nur wertvolle Dinge erben, sondern auch Schulden. "Wenn man absolut sicher ist, dass der Nachlass überschuldet ist, sollte man das Erbe ausschlagen", rät Dr.
Hubertus Rohlfing, Fachanwalt für Erbrecht in Hamm, im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Die Erklärung muss allerdings innerhalb von sechs Wochen beim Amtsgericht vorliegen. Doch Vorsicht:
Dies rückgängig zu machen, ist nur selten möglich. Bei Zweifeln oder wenn Unklarheit über die Vermögensverhältnisse besteht, kommt man um fachanwaltliche Beratung kaum herum. Je nach Sachlage kann eine "Dürftigkeitseinrede" gegenüber Gläubigern nötig sein, eine "Nachlassinsolvenz" oder eine "Nachlassverwaltung" beim Amtsgericht.
Eine verschleppte Nachlassinsolvenz ist sogar strafbewehrt. Erben kann also ziemlich gefährlich sein.
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Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 9/2012 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.09.2012 Wort und Bild - Senioren Ratgeber
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