Zentrales Testamentsregister

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Zentrales Testamentsregister

Beitrag von Presse » 15.08.2012, 10:00

Zentrales Testamentsregister
Zum Testamentsregister
http://www.testamentsregister.de/

--------------------------------------------------------------------------------
Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat zum 01.01.2012 den Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen. Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.

Nimmt ein Gericht ein eigenhändiges Testament in die besondere amtliche Verwahrung, so übermittelt es bestimmte Angaben (vor allem Namen, Geschlecht, Geburtstag und Geburtsort des Testierenden und die Bezeichnung des verwahrenden Gerichts) an die Bundesnotarkammer. Für notarielle Testamente und für Erbverträge übermitteln die beurkundenden Notare die entsprechenden Angaben. Die Bundesnotarkammer führt ein Zentrales Testamentsregister, in dem die übermittelten Daten gespeichert werden. Die Standesämter teilen alle Sterbefälle ebenfalls der Bundesnotarkammer mit. Daher kann im Todesfall zuverlässig festgestellt werden, bei welchem Gericht sich Testamente in Verwahrung befinden. Zum Inhalt der Testamente enthält das Testamentsregister keine Angaben; die Testamente selbst werden bei der Bundesnotarkammer nicht gespeichert.
Für jede Registrierung erhebt die Bundesnotarkammer zusätzlich zu den gerichtlichen Kosten eine Gebühr in Höhe von 18,00 Euro.

Auskunft aus dem Register erhalten nur Gerichte und Notare.

Quelle: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Antworten