Fristlose Kündigung von Pflegekräften

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Presse
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Fristlose Kündigung von Pflegekräften

Beitrag von Presse » 12.04.2012, 15:02

Fristlose Kündigung von Pflegekräften

Das Arbeitsgericht Neunkirchen hat am 12.08.2011 und am 19.08.2011 die fristlose Kündigung zweier Pflegekräfte in Heimen für behinderte Menschen ermöglicht.

Eine Heimeinrichtung hatte die Zustimmungsersetzung zur fristlosen Kündigung zweier Betriebsratsmitglieder beantragt. Einer der beiden Mitarbeiterinnen warf sie eine Tätlichkeit gegenüber einer Bewohnerin vor, der anderen warf sie vor, fahrlässig ein Medikament falsch verabreicht zu haben. Diese habe es auch entgegen der Richtlinien unterlassen, zeitnah einen Arzt zu informieren. Zudem habe sie versucht, den Vorfall zu vertuschen.
Beide Vorwürfe sah das Gericht als erwiesen an und gelangte zu der Überzeugung, dass ein wichtiger Grund für eine sofortige – fristlose – Beendigung der Arbeitsverhältnisse vorliegt. Gegen diese Entscheidungen ist eine Beschwerde beim Landesarbeitsgericht möglich.

Arbeitsgericht Neunkirchen
Beschluss vom 12.08.2011 – 4 BV 8/11
Beschluss vom 19.08.2011 – 2 BV 2/11


Quelle:
http://www.arbeitsgerichte.saarland.de/10653_10657.htm

Dazu ein Medienbericht vom 09.04.2012:

Pflege: Gewalt ist Kündigungsgrund

Neunkirchen -Wird eine Pflegekraft in einem Heim handgreiflich, kann der Arbeitgeber ihr fristlos kündigen. Das Gleiche gilt, wenn eine Pflegekraft in einem Heim falsche Medikamente verabreicht und hinterher versucht, den Vorfall zu vertuschen. Das hat das Arbeitsgericht Neunkirchen in zwei Verfahren entschieden.
.... (mehr)
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... gungsgrund

Rauel Kombüchen
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Fristlose Kündigung von Pflegekräften

Beitrag von Rauel Kombüchen » 18.04.2012, 09:01

Presse hat geschrieben: Eine Heimeinrichtung hatte die Zustimmungsersetzung zur fristlosen Kündigung zweier Betriebsratsmitglieder beantragt. Einer der beiden Mitarbeiterinnen warf sie eine Tätlichkeit gegenüber einer Bewohnerin vor, der anderen warf sie vor, fahrlässig ein Medikament falsch verabreicht zu haben. Diese habe es auch entgegen der Richtlinien unterlassen, zeitnah einen Arzt zu informieren. Zudem habe sie versucht, den Vorfall zu vertuschen.
Beide Vorwürfe sah das Gericht als erwiesen an und gelangte zu der Überzeugung, dass ein wichtiger Grund für eine sofortige – fristlose – Beendigung der Arbeitsverhältnisse vorliegt. ....
Ich denke, dass die Einschätzung von Arbeitgeber und Arbeitsgericht in Ordnung gehen. Auch wenn Pflegekräfte jeden Tag mit schwierigen Arbeitsumständen zu kämpfen haben - Pflegenotstand etc. -, muss das individuelle Handeln doch immer korrekt bleiben. Das ist auch Ausdruck des Dilemmas, in dem sich Pflegekräfte jeden Tag befinden: Unzureichende Pflege-Rahmenbedingungen und gleichwohl korrekt Handeln.

R.K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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