Amtsgericht Hannover, Urteil vom 13.05.2005
- 503 C 3987/05 -
Abstellen eines Rollators im Treppenhaus ist zulässig
Kein vertragswidriger Gebrauch des Mieters
Gehbehinderte Menschen dürfen ihren Rollator im Hausflur abstellen, wenn genug Platz ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor.
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Abstellen eines Rollators im Treppenhaus ist zulässig
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