Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 9. Juni 2011 – 5 Sa 509/10 -
Auch schuldlose Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können ausnahmsweise einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen.
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http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/f ... eit-330789
Kündigung auch bei psychischer Erkrankung ....
Moderator: WernerSchell