Elternzeit darf ohne Zustimmung verlängert werden

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Elternzeit darf ohne Zustimmung verlängert werden

Beitrag von Presse » 11.02.2011, 09:41

Elternzeit darf ohne Zustimmung verlängert werden

DÜSSELDORF (reh). Will eine Arbeitnehmerin im dritten Lebensjahr ihres Kindes auch noch das dritte Elternzeitjahr in Anspruch nehmen, bedarf dies nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Selbst dann nicht, wenn zwischendurch eine Rückkehr an den Arbeitsplatz vorgesehen war. .....
Az.: 4 Ca 4023/10 .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=640 ... echt&n=895

Weitere Informationen unter
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Elte ... 23-10.html

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