Elternzeit darf ohne Zustimmung verlängert werden
DÜSSELDORF (reh). Will eine Arbeitnehmerin im dritten Lebensjahr ihres Kindes auch noch das dritte Elternzeitjahr in Anspruch nehmen, bedarf dies nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Selbst dann nicht, wenn zwischendurch eine Rückkehr an den Arbeitsplatz vorgesehen war. .....
Az.: 4 Ca 4023/10 .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=640 ... echt&n=895
Weitere Informationen unter
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Elte ... 23-10.html
Elternzeit darf ohne Zustimmung verlängert werden
Moderator: WernerSchell