Alkoholisiert nach der Weihnachtsfeier: Kein Versicherungsschutz auf dem Heimweg!
Die Weihnachtsfeier der Firma steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer dort jedoch zu viel Alkohol trinkt, verliert seinen Versicherungsschutz, warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)...
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Quelle: Pressemitteilung vom 07.12.2010
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) - Bereich Kommunikation
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Alkoholisiert nach der Weihnachtsfeier - kein Schutz
Moderator: WernerSchell