Krankenschein entschuldigt nicht zwingend vom Termin

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Krankenschein entschuldigt nicht zwingend vom Termin

Beitrag von Presse » 10.11.2010, 07:47

Krankenschein entschuldigt nicht zwingend vom Hartz-IV-Termin

Kassel – Ein Krankenschein entschuldigt nicht automatisch von einem Termin bei der Hartz-IV-Behörde. Sie kann gegebenenfalls auch eine Bescheinigung verlangen, dass der Arbeitslose keine Behördentermine wahrnehmen kann, wie heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Bei Verstößen darf die Behörde Sanktionen aber nur in einzelnen Stufen verhängen. (Az: B 4 AS 27/10)..... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... Termin.htm

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