Pausen außerhalb des Arbeitsbereiches?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Engelbert
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Pausen außerhalb des Arbeitsbereiches?

Beitrag von Engelbert » 21.07.2010, 09:56

Pausen außerhalb des Arbeitsbereiches?

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unserer Intensivstation war es jahrelang üblich, sich morgens und abends in der Cafeteria unseres Hauses Frühstück bzw. Abendbrot zu holen und die Pause auf Station zu verbringen. Erholungsfaktor meist sehr gering. Man saß auf "heißen Kohlen" d.h. Unterbrechung bei anstehenden Transporten, Alarmen usw.
Unsere PDL möchte nun, dass die Pausen außerhalb der Station verbracht werden, also die Mitarbeiter nicht erreichbar sind und auch nicht zu Arbeiten herangezogen werden können. Als Fachbereichsleitung habe ich dies auch so durchgesetzt. Fazit: viele Mitarbeiter sind begeistert, andere wiederum überhaupt nicht, sie scheuen das Umziehen und das mögliche Anstehen in der Cafeteria zu Stoßzeiten.
Meine Frage: Kann ich meine Mitarbeiter verpflichten, ihre Pausen außerhalb der Station zu verbringen?

Engelbert

Gerhard Schenker
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Ruhepause und der Aufenthaltsort

Beitrag von Gerhard Schenker » 21.07.2010, 10:51

Hallo Engelbert,

hier im Forum gab es schon mal eine Diskussion zur Ruhepause. Siehe dazu unter
viewtopic.php?t=8278&highlight=arbeitszeit
Daraus ergibt sich, dass der Arbeitnehmer die Ruhepause zur freien Verfügung hat, also nicht vom Arbeitgeber verpflichtet werden darf, am Arbeitsplatz zu bleiben, um dort u.U. auf Bedarf hin tätig zu werden.
Ob der Arbeitgeber den Beschäftigten verpflichten darf, auch den Arbeitsplatz zu verlassen, ist wohl so nirgendwo geregelt. Möglicherweise ist das aber mit dem Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers vereinbar. Dabei muss allerdings die Fürsorgepflicht bedacht werden. Es muss dann m.E. beim Verlassen des Arbeitsplatzes eine angemessene Aufenthaltsmöglichkeit (Ruheraum) gewährleistet sein. Siehe dazu auch die Regelungen in der Arbeitsstättenverordnung, im Mutterschutzgesetz bzw. im Jugendarbeitsschutzgesetz.
Ich denke, dass die Regelung mit der Arbeitnehmervertretung erörtert werden muss.
MfG Gerhard Schenker.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

thorstein
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Beitrag von thorstein » 21.07.2010, 23:10

Hallo Engelbert,

klingt für mich nach: der Chef weiss schon, was gut für euch ist. Richtig ist, dass die Mitarbeiter überhaupt die Möglichkeit bekommen, ihre Pause außerhalb des Bereichs zu machen. Ansonsten geht es dich schlichtweg nichts an. Und selbst wenn das Direktionsrecht so eine Möglichkeit einräumt, werden sich die KollegInnen ihren eigenen Reim darauf machen. Meiner Ansicht nach ein unnötiges Machtspiel.

Grüsse

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Kein pauschaler Abzug für die Pause

Beitrag von Service » 20.04.2014, 06:54

Kein pauschaler Abzug für die Pause
In vielen Dienststellen ist es üblich, dass die Arbeitspausen pauschal aus den Arbeitszeiten herausgerechnet werden. Mit diesem Problem hat sich das Arbeitsgerichts Hamm am 30. Januar 2013 (AZ: 3 Ca 1634/11) beschäftigt.
Richter betonten in ihrem Urteil, dass der Arbeitgeber nachweisen können muss, dass die Arbeitnehmer ihre Pausen auch tatsächlich genommen haben. Das Arbeitszeitgesetz verlangt vom Arbeitgeber, dass Pausen zu gewähren sind und auch wahrgenommen werden müssen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Organisation der Pausen verantwortlich. Er darf diese Aufgabe weder abwälzen noch pauschal eine Stunde Pause von der Arbeitszeit abziehen.
Der Arbeitgeber ermittelt die Arbeitszeit anhand der „Kommt“- und „Geht“-Zeit mit einem Zeiterfassungssystem. In dem aktuellen Fall wurde pauschal eine Stunde als Pausenzeit abgezogen. Die genauen Zeiten für Pausen waren nicht geregelt. Gegen den pauschalen Abzug klagte ein Mitarbeiter mit Erfolg.
Der Arbeitgeber konnte in dem Fall nicht dargelegt, dass die Mitarbeiter die Pausen tatsächlich eingehalten hätten oder hätten einhalten können. Zudem habe es an Ausführungen gefehlt, wie man die Ruhezeiten organisatorisch festgelegt und sichergestellt habe, dass diese auch eingehalten würden. All dies hätte der Arbeitgeber aber nach Aufforderung des Gerichts darlegen müssen, konnte es aber nicht.

Quelle: Mitteilung vom 20.04.2014
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44135 Dortmund
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