HERBE KRITIK AM ARBEITGEBER - keine Kündigung

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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HERBE KRITIK AM ARBEITGEBER - keine Kündigung

Beitrag von Presse » 05.05.2010, 05:54

AUCH HERBE KRITIK AM ARBEITGEBER DURCH MEINUNGSFREIHEIT GEDECKT

Ab und an benötigen Arbeitgeber ein "dickes Fell". Denn öffentliche Kritik eines
Mitarbeiters an seinem Chef kann durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein. Eine Kündigung
ist dann nicht möglich, so ein aktuelles Urteil des LAG Baden-Württemberg.

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http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390

Quelle: Pressemitteilung vom 04.05.2010
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