Ärzte Zeitung, 16.02.2010
Sittenwidriges Gehalt - Heim muss nachzahlen
STUTTGART (ger). Wer als Arbeitgeber einer angestellten Mitarbeiterin ein sittenwidrig niedriges Gehalt zahlt, kann auch nach Beschäftigungsende zu einer Nachzahlung verurteilt werden.
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LAG München, Az.: 4 Sa 602/09
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=589083
Sittenwidriges Gehalt - Heim muss nachzahlen
Moderator: WernerSchell