Bonuszahlung nach Betriebsaustritt möglich ?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Bonuszahlung nach Betriebsaustritt möglich ?

Beitrag von Hasilein » 05.11.2009, 13:04

Bonuszahlung nach Betriebsaustritt möglich ?

Guten Tag!

Ich war bis 30.09. d. J. Mitarbeiterin in einer kirchlichen Einrichtung in der die KDAVO geltend war.
Nun wurde mir von ehemaligen Kollegen erzählt, dass diese in 2009 eine Bonuszahlung von 40% auf das Weihnachtsgeld bekommen und dies auch rückwirkend für 2008 gilt. Nun war ich 2008 ja noch Mitarbeiterin und habe im letzten Jahr keine 40% zusätzlich bekommen.
Diese sollen die Kollegen in diesem Jahr nachbezahlt bekommen.
Nun meine Frage:
Kann ich auch nach meinem Austritt die Zahlung der 40% Bonuszahlung von 2008 beantragen oder ist mit meinem Austritt alles vorbei?
Vielen Dank.

Hasi
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Herbert Kunst
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Bonuszahlung nach Beendigung des Arbeitsvertrages ?

Beitrag von Herbert Kunst » 05.11.2009, 13:14

Hallo Hasi,

die gestellte Frage müsste arbeits- bzw. tarifrechtlich näher untersucht werden. Dazu wären die gesamten Vorschriften einzusehen und auszuwerten. Das ist wohl nicht leistbar. Es ist z.B. nicht klar, ob die Zahlungen freiwillig erfolgten oder eine Leistungspflicht für alle bestand. .... usw.
Daher meine Empfehlung:
Antrag auf Bonusauszahlung möglichst umgehend stellen, damit keine weitere Zeit verstreicht (Verjährungs- und Verwirkungsfragen spielen vielleicht eine Rolle). Sobald die Reaktion des früheren Arbeitgebers vorliegt, weiter nachdenken und ggf. Klage erwägen. Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.

Gruß
Herbert Kunst
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Hasilein
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Beitrag von Hasilein » 16.01.2010, 20:39

Hallo!

Ich wollte hier nur Bescheid geben, wie es mit meiner Fragestellung weiterging.

Nach Rücksprache mit verschiedenen kundigen Personen und sorgfältigen Studierens meines Gerichtsbescheides der Güteverhandlung habe ich meinen ehemaligen Arbeitgeber angeschrieben und ich werde die Bonuszahlung plus des Weihnachtgeldes nachgezahlt bekommen, das hat man bei der Abfindungsberechnung nämlich ebenfalls "vergessen".

Vielen Dank nochmal für jede Hilfestellung aus dem Forum!
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