FRISTLOSE KüNDIGUNG NACH FAUSTSCHLAG FüR DEN CHEF

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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FRISTLOSE KüNDIGUNG NACH FAUSTSCHLAG FüR DEN CHEF

Beitrag von Presse » 12.01.2010, 15:25

FRISTLOSE KüNDIGUNG NACH FAUSTSCHLAG FüR DEN CHEF

Ein tätlicher Angriff gegen den Arbeitgeber rechtfertigt die fristlose Kündigung. Das gilt
auch dann, wenn der Chef zuerst „handgreiflich“ wurde: Eine Berührung durch den Chef
rechtfertigt keine Notwehrhandlung, ein Faustschlag durch den Arbeitnehmer dagegen sehr
wohl eine Entlassung.

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http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390

Quelle: Pressemitteilung vom 12.01.2010
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