3-jährige Pflegeausbildungen - Gleichwertigkeit
Moderator: WernerSchell
3-jährige Pflegeausbildungen - Gleichwertigkeit
3-jährige Pflegeausbildungen - Gleichwertigkeit
Hallo Experten!
Stelle mal eine (ev. für den Einen oder Anderen) banale Frage:
Habe mein 3 jähriges, staatlich anerkanntes Examen zum Altenpfleger im Jahre 2002 in BaWü abgeschlossen.
Es erfolgte zu dem Zeitpunkt ja nach Landesrecht BaWü.
Nun meine Frage: Ist MEIN Examen gleichwertig zu denen zu sehen die z.B. Heute (im Jahr 2009) abgelegt werden?
Ist das heutige "hochwertiger", da nach Bundesrecht lt. ApPfG von 2003!?
Ist ein 2002er Examen gleichwertig dem von 2009??
Habe nach der Ausbildung noch eine PDL Weiterbildung und einige weitere Weiterbildungen abgeschlossen doch ich interessiere mich wirklich ob es einen Unterschied im Qualifikationsniveau gibt....
Hatte (Grund dieser Frage) einige Disskussionen......heftiger Art..
Hallo Experten!
Stelle mal eine (ev. für den Einen oder Anderen) banale Frage:
Habe mein 3 jähriges, staatlich anerkanntes Examen zum Altenpfleger im Jahre 2002 in BaWü abgeschlossen.
Es erfolgte zu dem Zeitpunkt ja nach Landesrecht BaWü.
Nun meine Frage: Ist MEIN Examen gleichwertig zu denen zu sehen die z.B. Heute (im Jahr 2009) abgelegt werden?
Ist das heutige "hochwertiger", da nach Bundesrecht lt. ApPfG von 2003!?
Ist ein 2002er Examen gleichwertig dem von 2009??
Habe nach der Ausbildung noch eine PDL Weiterbildung und einige weitere Weiterbildungen abgeschlossen doch ich interessiere mich wirklich ob es einen Unterschied im Qualifikationsniveau gibt....
Hatte (Grund dieser Frage) einige Disskussionen......heftiger Art..
In BaWü war ja die Ausbildung schon vor 2003 3-jährig. Das gilt ja nicht für alle Bundesländer. Hier stellt sich ja viel eher die Frage der Gleichwertigkeit. Ich kenne Kolleginnen( Ostdeutschland), die aufgrund neuer Anforderungen tatsächlich Nachschulungen besucht haben.
Sollte sich die Frage konkret auf Ausbildungsinhalte beziehen, dann muss man eben vergleichen. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass die neue Ausbildungsordnung zu zusätzlichen Qualifikationen führt.
Unabhängig davon bedeutet Qualifikation ja immer, sich auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse zu halten, d.h. eigentlich kontinuierliche Fortbildung.
Sollte sich die Frage konkret auf Ausbildungsinhalte beziehen, dann muss man eben vergleichen. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass die neue Ausbildungsordnung zu zusätzlichen Qualifikationen führt.
Unabhängig davon bedeutet Qualifikation ja immer, sich auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse zu halten, d.h. eigentlich kontinuierliche Fortbildung.
Gleichwertigkeit der Ausbildung
Hallo,
ich denke, dass die Ausbildungen rein formal als gleichwertig anzusehen sind. Allerdings waren und sind die Ausbildungsinhalte immer ein wenig verschieden. Aber das hat mit der abschließenden Qualitätsbeurteilung eher nichts zu tun.
Wenn Sicherheit hinsichtlich der Beurteilung gesucht wird, sollte man die zuständige Behörde anschreiben (Gesundheitsamt / Bezirksregierung / ggf. Landesgesundheitsministerium) und sich eine amtliche Bestätigung geben lassen.
MfG Rob Hüser
ich denke, dass die Ausbildungen rein formal als gleichwertig anzusehen sind. Allerdings waren und sind die Ausbildungsinhalte immer ein wenig verschieden. Aber das hat mit der abschließenden Qualitätsbeurteilung eher nichts zu tun.
Wenn Sicherheit hinsichtlich der Beurteilung gesucht wird, sollte man die zuständige Behörde anschreiben (Gesundheitsamt / Bezirksregierung / ggf. Landesgesundheitsministerium) und sich eine amtliche Bestätigung geben lassen.
MfG Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
danke erstmal !
aber ganz "zufrieden" bin ich nicht wirklich..
mir ist nur eines wichtig: ist ein examen das vor 5 oder 10 jahren - egal ob in der alten- oder krankenpflege (natürlich 3-jährig) gleichwertig mit einem von 2009.
oder wird nur geschaut: aha, 3-jährig (z.B. krankenschwester die 1983 ihr examen gemacht hat im vergleich zu einer krankenschwester mit examen von 2009) und beide Personalien wergen formal als gleich "hoch" ausgebildet angesehen. lassen wir mal die entwicklung der inhalte weg.
3 jahre damals 3 jahre heute = identisch
wie sehen das die juristen?
wie sehen das die "entscheider" pdl, sl, heimleiter, personaler..??
danke!
aber ganz "zufrieden" bin ich nicht wirklich..
mir ist nur eines wichtig: ist ein examen das vor 5 oder 10 jahren - egal ob in der alten- oder krankenpflege (natürlich 3-jährig) gleichwertig mit einem von 2009.
oder wird nur geschaut: aha, 3-jährig (z.B. krankenschwester die 1983 ihr examen gemacht hat im vergleich zu einer krankenschwester mit examen von 2009) und beide Personalien wergen formal als gleich "hoch" ausgebildet angesehen. lassen wir mal die entwicklung der inhalte weg.
3 jahre damals 3 jahre heute = identisch
wie sehen das die juristen?
wie sehen das die "entscheider" pdl, sl, heimleiter, personaler..??
danke!
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- Sr. Member
- Beiträge: 410
- Registriert: 05.12.2005, 08:38
Gleichwertigkeit der Ausbildung
Hallo,
bei den Ausbildungsgesetzen in der Pflege handelt es sich fast ausnahmslos um solche Regelungen, die nur eine bestimmte Berufsbezeichnung schützen, z.B. Krankenschwester, Altenpfleger. Soweit es in der Vergangenheit zu Novellierungen kam, wurde in den neuen Gesetzen am Ende immer ausgeführt, dass die alten Bezeichnungen oder die neuen Titel geführt werden können. Eine ausdrückliche Erklärung über die Gleichwertigkeit hat es, wie vielleicht hinterfragt, nicht gegeben. Ob und inwieweit eine inhaltliche Vergleichbarkeit gegeben war / ist, muss ggf. anhand der Lehrziele usw. untersucht werden.
Fakt ist aber m.E. doch, und das ist entscheidend, ältere Ausbildungen werden heute anerkannt, ohne dass Lehrinhalte hinterfragt werden. Dennoch kann es sein, dass unter bestimmten Umstände Fortbildungen und Ergänzungsausbildungen nicht vermeidbar sind.
Gruß Anja
bei den Ausbildungsgesetzen in der Pflege handelt es sich fast ausnahmslos um solche Regelungen, die nur eine bestimmte Berufsbezeichnung schützen, z.B. Krankenschwester, Altenpfleger. Soweit es in der Vergangenheit zu Novellierungen kam, wurde in den neuen Gesetzen am Ende immer ausgeführt, dass die alten Bezeichnungen oder die neuen Titel geführt werden können. Eine ausdrückliche Erklärung über die Gleichwertigkeit hat es, wie vielleicht hinterfragt, nicht gegeben. Ob und inwieweit eine inhaltliche Vergleichbarkeit gegeben war / ist, muss ggf. anhand der Lehrziele usw. untersucht werden.
Fakt ist aber m.E. doch, und das ist entscheidend, ältere Ausbildungen werden heute anerkannt, ohne dass Lehrinhalte hinterfragt werden. Dennoch kann es sein, dass unter bestimmten Umstände Fortbildungen und Ergänzungsausbildungen nicht vermeidbar sind.
Gruß Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!
Hallo Thomas,
vielleicht könntest du doch etwas konkreter werden. Worum ging es den bei der heftigen Diskussion?
Eine Pdl interessiert sich zunächst nur dafür, ob du als Pflegefachkraft anerkannt bist. Daran besteht doch wohl kein Zweifel. Auch die Krankenschwester mit dem Examen von 1983 ist und bleibt eine Pflegefachkraft. Mir ist nicht bekannt, das Bewerberinnen schon einmal wegen eines veralteten Examens ausgesiebt wurden. Viel wichtiger sind aber die zeugnisse deiner Arbeitgeber. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.
Es gibt auch einige formelle Fähigkeiten, die der AG nicht automatisch aus der Qualifikation zur Fachkraft ableiten kann: z.B. DK-Wechsel; Umgang mit Trachealkanülen/Absaugen; Ernährung über Port, i.m-Injektionen. Je nach dem wann und wo die Ausbildung stattgefunden hat, wären hier bei Bedarf Nachschulungen notwendig.
Grüsse
vielleicht könntest du doch etwas konkreter werden. Worum ging es den bei der heftigen Diskussion?
Eine Pdl interessiert sich zunächst nur dafür, ob du als Pflegefachkraft anerkannt bist. Daran besteht doch wohl kein Zweifel. Auch die Krankenschwester mit dem Examen von 1983 ist und bleibt eine Pflegefachkraft. Mir ist nicht bekannt, das Bewerberinnen schon einmal wegen eines veralteten Examens ausgesiebt wurden. Viel wichtiger sind aber die zeugnisse deiner Arbeitgeber. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.
Es gibt auch einige formelle Fähigkeiten, die der AG nicht automatisch aus der Qualifikation zur Fachkraft ableiten kann: z.B. DK-Wechsel; Umgang mit Trachealkanülen/Absaugen; Ernährung über Port, i.m-Injektionen. Je nach dem wann und wo die Ausbildung stattgefunden hat, wären hier bei Bedarf Nachschulungen notwendig.
Grüsse
hallo,
es geht nicht direkt um mich - sondern um die tatsache, die älteren examina (vor 2003) seien mit den heutigen nicht gleichwertig. es geht um die gleichwertigkeit eines 3-jährigen von z.B. 2001 in BaWü und einem von 2009 in BaWü. (Zahlangaben sind Beispiele)
ich behaupte die examen sind gleichwertig. KP=KP, AP=AP
--> zeugnisse, lebensläufe...alles mal ausgeklammert. es geht nur um den Abschluss zur Fachkraft.
es ging mir nur um die klarstellung das:
ein staatlich anerkanntes examen ist anerkannt und spiegelt sich in der erlaubnis zur führung der berufsbezeichnung. dabei spielt nicht wirklich der zeitpunkt eine rolle: eine krankenschwester ist und bleibt eine solche egal wann sie examiniert wurde 1983 oder 2009. inhalte ändern sich, aber nicht die gleichwertigkeit des examens.
grüße thomas
es geht nicht direkt um mich - sondern um die tatsache, die älteren examina (vor 2003) seien mit den heutigen nicht gleichwertig. es geht um die gleichwertigkeit eines 3-jährigen von z.B. 2001 in BaWü und einem von 2009 in BaWü. (Zahlangaben sind Beispiele)
ich behaupte die examen sind gleichwertig. KP=KP, AP=AP
--> zeugnisse, lebensläufe...alles mal ausgeklammert. es geht nur um den Abschluss zur Fachkraft.
es ging mir nur um die klarstellung das:
ein staatlich anerkanntes examen ist anerkannt und spiegelt sich in der erlaubnis zur führung der berufsbezeichnung. dabei spielt nicht wirklich der zeitpunkt eine rolle: eine krankenschwester ist und bleibt eine solche egal wann sie examiniert wurde 1983 oder 2009. inhalte ändern sich, aber nicht die gleichwertigkeit des examens.
grüße thomas
Gleichwertig von Pflegeausbildungen
Hallo,thomasHD hat geschrieben: ... ein staatlich anerkanntes examen ist anerkannt und spiegelt sich in der erlaubnis zur führung der berufsbezeichnung. dabei spielt nicht wirklich der zeitpunkt eine rolle: eine krankenschwester ist und bleibt eine solche egal wann sie examiniert wurde 1983 oder 2009. inhalte ändern sich, aber nicht die gleichwertigkeit des examens. ...
ja, so kann man das wohl sehen.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
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- Beiträge: 1292
- Registriert: 13.11.2005, 13:58
Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes
Hallo,
nur zur Abrundung des Themas Gleichwertigkeit folgender Hinweis:
Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen aus dem außereuropäischen Ausland
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... igkeit.htm
Siehe auch
"....Unabhängig davon werden natürlich alle vorherigen Ausbildungen als gleichwertig anerkannt. ..."
Quelle: Was bedeutet das neue Krankenpflegegesetz
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... rpflg2.htm
Gruß Gaby Modig
nur zur Abrundung des Themas Gleichwertigkeit folgender Hinweis:
Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen aus dem außereuropäischen Ausland
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... igkeit.htm
Siehe auch
"....Unabhängig davon werden natürlich alle vorherigen Ausbildungen als gleichwertig anerkannt. ..."
Quelle: Was bedeutet das neue Krankenpflegegesetz
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... rpflg2.htm
Gruß Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!