Senioren und Wahlen - Unregelmäßigkeiten ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Verlaufe von Recherchen einer TV-Redaktion zum Thema „Senioren und Wahlen“ hat es verschiedene Informationen gegeben, die besagen, dass nicht alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen (Heimen) ihr Wahlrecht ausüben können.
Ob dies aber tatsächlich so ist oder nicht, lässt sich nur sehr schwer feststellen. Denn wenn die Wahlbenachrichtigungen ordnungsgemäß versandt wurden, wovon zunächst ausgehen ist, aber bei den Wahlberechtigten nicht eingetroffen sind, dann können sie nur auf dem Weg "hängen" geblieben sein. Heim- und Pflegdienstleitungen werden immer bemüht sein, "ihr" Haus als korrekt zu präsentieren. Pflegepersonal und Betroffene hingegen müssen mit den Bedingungen in den jeweiligen Orten leben. Bis jetzt hat es wohl einige Hinweise gegeben, die besagen, dass da etwas "dran" sei. Allerdings immer mit dem Nachsatz, bitte nicht zitiert zu werden bzw. für eine offizielle Stellungnahme nicht zur Verfügung zu stehen.
Die Redaktion möchte gerne herausfinden, ob an den Gerüchten, Wahlbenachrichtigungen und -unterlagen würden verschwinden, etwas dran ist. Es werden Fälle gesucht, in denen Wahlberechtigte tatsächlich keine Unterlagen erhalten haben. Es soll auch Fälle gegeben haben, in denen Briefwahlunterlagen unberechtigterweise verwendet worden sein sollen.
Vielleicht ist es Ihnen möglich, in dieser Angelegenheit mit Hinweisen zu helfen. Auf Wunsch werden die Hinweise auch vertraulich behandelt. Es muss aber die Möglichkeit bestehen, dass die Betroffenen gegenüber der TV-Redaktion ihre Hinweise bestätigen. Immerhin geht es um den Anspruch jedes Bürgers auf sein Wahlrecht und darum, dieses Recht uneingeschränkt wahrzunehmen. Dieses Recht haben auch Senioren, ob gesund oder pflegebedürftig, ob zu Hause oder in einem Heim.
Sie können eventuelle Hinweise direkt übermitteln an:
E-Mail: rechercheredaktion@mdr.de oder auch unter 0341-300 4124, Ansprechpartnerin ist Frau Driftmeier.
Ich bedanke ich mich bereits jetzt für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell – http://www.wernerschell.de
Senioren und Wahlen - Unregelmäßigkeiten ?
Moderator: WernerSchell
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Senioren und Wahlen - Unregelmäßigkeiten ?
Zuletzt geändert von WernerSchell am 28.09.2009, 07:48, insgesamt 2-mal geändert.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind u.a. Deutsche, ....
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind u.a. Deutsche,
....
für die nicht nur durch einstweilige Anordnung ein Betreuer mit umfassendem Aufgabenkreis bestellt worden ist, § 13 Nr. 2 BWahlG *)
....
Dies gilt es m.E. bei den weiteren Diskussionen zu beachten!
*)
§ 13 Bundewahlgesetz - Ausschluß vom Wahlrecht
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt,
3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
4. (weggefallen)
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__13.html
....
für die nicht nur durch einstweilige Anordnung ein Betreuer mit umfassendem Aufgabenkreis bestellt worden ist, § 13 Nr. 2 BWahlG *)
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Dies gilt es m.E. bei den weiteren Diskussionen zu beachten!
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§ 13 Bundewahlgesetz - Ausschluß vom Wahlrecht
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt,
3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
4. (weggefallen)
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__13.html
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Demenzkranke wählen in einer ´Grauzone im System`
Bundestagswahlen: Demenzkranke wählen in einer "Grauzone im System"
Berlin (dpa/ck). Angesichts rund einer Million Wahlberechtigter, die an Demenz leiden, fordert der Bundesverband der Berufsbetreuer eine Debatte zum Thema Demenzkranke und Wahlen. Der Verband siehtmannigfaltige Manipulationsmöglichkeiten. "Wer will kontrollieren, was mit den Wahlunterlagen passiert", fragt Bundesverband-Geschäftsführerin Anette Reinders. "Vor allem in
Familien mit Demenzkranken kann es passieren, dass einfach die Angehörigen das Kreuz machen."
Demenzkranke wählen in einer "Grauzone im System", sagte auch der Pflegedienstleiter Heiko Höflich. Viele der knapp 90 Bewohner des Seniorenzentrums Feierabendhaus in Bad Salzuflen (Nordrhein-Westfalen), die er betreut, bräuchten Hilfe. Rund 15 Prozent der Bewohner seien nicht mehr in der Lage, ihr Kreuzchen zu machen. "Sie verstehen nicht mehr, was auf dem Wahlzettel steht."
Doch worauf haben die Einrichtungen aus juristischer Sicht zu achten? Die rechtliche Lage ist klar: Ein Betreuer oder Angehöriger darf nur passiv helfen - etwa durch Vorlesen der Kandidaten oder durch Unterstützung beim Ankreuzen. Was aber in den Familien - etwa bei einer Briefwahl - tatsächlich passiert, bleibt oft im Dunkeln.
"Die Vorschriften sehen keine Regelung speziell zum Wahlrecht Demenzkranker und dessen Ausübung vor", heißt es in Wiesbaden beim Bundeswahlleiter. Hier verweist man darauf, dass das Wahlrecht ohnehin entzogen wird, wenn sämtliche Entscheidungen an Betreuer übertragen worden sind. Dadurch werden viele Demenzkranke - besonders im Endstadium - automatisch von der Wahl ausgeschlossen. Ein Punkt, der aber als unfair kritisiert wird.
"Wir müssen uns der Frage stellen: Wie kann bei Demenzkranken sichergestellt werden, dass auch ihr Wille bei Wahlen respektiert wird", fragt Reinders. Es gebe bisher für beide Probleme - die Gefahr von Manipulation und den Ausschluss vom Wahlrecht bei schweren Fällen von Demenz - keine Lösung.
Im Seniorenzentrum Feierabendhaus wird am Sonntag jeder Bewohner mit Wahlschein unabhängig vom Stadium der Krankheit gefragt, ob er in das Wahllokal im Heim mitkommen möchte. "Die Helfer begleiten die Demenzkranken zur Urne oder lesen ihnen die Wahlzettel vor", sagt Pflegedienstleiter Heiko Höflich. Bei anderen helfen die Angehörigen. Inwiefern sie die Wahl beeinflussen, kann er aber nicht sagen. "Wer weiß schon, was in der Wahlkabine passiert."
Quelle: Mitteilung vom 25.09.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net
Berlin (dpa/ck). Angesichts rund einer Million Wahlberechtigter, die an Demenz leiden, fordert der Bundesverband der Berufsbetreuer eine Debatte zum Thema Demenzkranke und Wahlen. Der Verband siehtmannigfaltige Manipulationsmöglichkeiten. "Wer will kontrollieren, was mit den Wahlunterlagen passiert", fragt Bundesverband-Geschäftsführerin Anette Reinders. "Vor allem in
Familien mit Demenzkranken kann es passieren, dass einfach die Angehörigen das Kreuz machen."
Demenzkranke wählen in einer "Grauzone im System", sagte auch der Pflegedienstleiter Heiko Höflich. Viele der knapp 90 Bewohner des Seniorenzentrums Feierabendhaus in Bad Salzuflen (Nordrhein-Westfalen), die er betreut, bräuchten Hilfe. Rund 15 Prozent der Bewohner seien nicht mehr in der Lage, ihr Kreuzchen zu machen. "Sie verstehen nicht mehr, was auf dem Wahlzettel steht."
Doch worauf haben die Einrichtungen aus juristischer Sicht zu achten? Die rechtliche Lage ist klar: Ein Betreuer oder Angehöriger darf nur passiv helfen - etwa durch Vorlesen der Kandidaten oder durch Unterstützung beim Ankreuzen. Was aber in den Familien - etwa bei einer Briefwahl - tatsächlich passiert, bleibt oft im Dunkeln.
"Die Vorschriften sehen keine Regelung speziell zum Wahlrecht Demenzkranker und dessen Ausübung vor", heißt es in Wiesbaden beim Bundeswahlleiter. Hier verweist man darauf, dass das Wahlrecht ohnehin entzogen wird, wenn sämtliche Entscheidungen an Betreuer übertragen worden sind. Dadurch werden viele Demenzkranke - besonders im Endstadium - automatisch von der Wahl ausgeschlossen. Ein Punkt, der aber als unfair kritisiert wird.
"Wir müssen uns der Frage stellen: Wie kann bei Demenzkranken sichergestellt werden, dass auch ihr Wille bei Wahlen respektiert wird", fragt Reinders. Es gebe bisher für beide Probleme - die Gefahr von Manipulation und den Ausschluss vom Wahlrecht bei schweren Fällen von Demenz - keine Lösung.
Im Seniorenzentrum Feierabendhaus wird am Sonntag jeder Bewohner mit Wahlschein unabhängig vom Stadium der Krankheit gefragt, ob er in das Wahllokal im Heim mitkommen möchte. "Die Helfer begleiten die Demenzkranken zur Urne oder lesen ihnen die Wahlzettel vor", sagt Pflegedienstleiter Heiko Höflich. Bei anderen helfen die Angehörigen. Inwiefern sie die Wahl beeinflussen, kann er aber nicht sagen. "Wer weiß schon, was in der Wahlkabine passiert."
Quelle: Mitteilung vom 25.09.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net