KÜNDIGUNG NACH ARBEITSUNFALL NICHT GRUNDSÄTZLICH TREUWIDRIG

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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KÜNDIGUNG NACH ARBEITSUNFALL NICHT GRUNDSÄTZLICH TREUWIDRIG

Beitrag von Presse » 20.08.2009, 11:38

KÜNDIGUNG NACH ARBEITSUNFALL NICHT GRUNDSÄTZLICH TREUWIDRIG

Arbeitsunfall, Krankmeldung, Kündigung? Eine fristgemäße Kündigung nach einem
Arbeitsunfall ist durchaus möglich. Der Arbeitgeber handelt dadurch nicht unbedingt
treuwidrig, sofern es nicht eine Retourkutsche ist oder sonstige Aspekte der Missachtung
der Person oder der Belange des Arbeitnehmers hinzukommen.

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http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390

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