WENIGSTENS DAS: NAMEN IM ARBEITSZEUGNIS MÜSSEN KORREKT SEIN
Ein Arbeitszeugnis fällt fast nie so glänzend aus, wie es dem Beschriebenen vorschwebt, es muss aber zumindest den Namen des Arbeitnehmers korrekt angeben. Das gleiche gilt für das Datum seines Ausscheidens: Soviel Zeit muss sein!
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http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390
NAMEN IM ARBEITSZEUGNIS MÜSSEN KORREKT SEIN
Moderator: WernerSchell