NAMEN IM ARBEITSZEUGNIS MÜSSEN KORREKT SEIN

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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NAMEN IM ARBEITSZEUGNIS MÜSSEN KORREKT SEIN

Beitrag von Presse » 18.08.2009, 18:00

WENIGSTENS DAS: NAMEN IM ARBEITSZEUGNIS MÜSSEN KORREKT SEIN

Ein Arbeitszeugnis fällt fast nie so glänzend aus, wie es dem Beschriebenen vorschwebt, es muss aber zumindest den Namen des Arbeitnehmers korrekt angeben. Das gleiche gilt für das Datum seines Ausscheidens: Soviel Zeit muss sein!
.... (weiter)
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... d=00954390

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