Arzthelferin kündigt und erhält wg. AU keine Vergütung mehr
Hallo,
eine Arzthelferin hat bei ihrem AG fristgerecht zum 30.08. gekündigt. Der Arzt macht im August noch drei Wochen Urlaub. In dieser Zeit machen die Helferinnen wechselweise Telefondienst in der Praxis, um Terminewünsche entgegen zu nehmen, die anderen haben "frei". Urlaub müssen sie dafür nicht einsetzen.
Die Helferin musste sich AU schreiben lassen, sie wurde von ihrem AG nach Abgabe der Kündigung regelrecht getrietzt und ist zusammengebrochen. Sie wird auch bis Ende der Kündigungsfrist AU sein.
Nun meint der AG, sie würde im August nur noch das halbe Gehalt kriegen, weil die Praxis ja drei Wochen nicht geöffnet sei und sie auch nicht diesen Telefondienst machen könne. Aus diesem Grund bräuche sie auch keine neue AU Bescheinigung schicken, sie habe sowieso keine Ansprüche mehr.
Wie kann/soll sie sich verhalten?
LG
Hasi
Arzthelferin kündigt und erhält wg. AU keine Vergütung mehr
Moderator: WernerSchell
Arzthelferin kündigt und erhält wg. AU keine Vergütung mehr
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Gehalt auch bei Krankschreibung
Hallo Hasi,
ich denke, dass hier der Praxisinhaber daneben liegt. Die Arzhelferin hat, ohne die näheren Vertragsumstände zu kennen, m.E. einen Anspruch auf die Vergütung, die sie auch ohne AU bekommen hätte.
Die Arzhelferin sollte, um Ansprüche nicht zu verwirken, alsbald ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie auf vertragliche Vergütnung besteht und bis zum .... um Regulierung bittet.
Mfg Rauel
ich denke, dass hier der Praxisinhaber daneben liegt. Die Arzhelferin hat, ohne die näheren Vertragsumstände zu kennen, m.E. einen Anspruch auf die Vergütung, die sie auch ohne AU bekommen hätte.
Die Arzhelferin sollte, um Ansprüche nicht zu verwirken, alsbald ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie auf vertragliche Vergütnung besteht und bis zum .... um Regulierung bittet.
Mfg Rauel
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Hi Haselein,
zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es vielfältige Informationen. Siehe z.B. unter
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html
http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... rtagen.pdf
http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... tagen.html
Siehe z.B. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz:
"Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. ..."
Grüße
Anja
zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es vielfältige Informationen. Siehe z.B. unter
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html
http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... rtagen.pdf
http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... tagen.html
Siehe z.B. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz:
"Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. ..."
Grüße
Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!
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Re: Gehalt auch bei Krankschreibung
Neben der Einforderung der vertraglichen Vergütung mus auch an eine Arbeitslosmeldung gedacht werden.Rauel Kombüchen hat geschrieben: ... Die Arzhelferin sollte, um Ansprüche nicht zu verwirken, alsbald ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass sie auf vertragliche Vergütnung besteht und bis zum .... um Regulierung bittet.
...
K.B.
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de
Hallo Karl,
nein das braucht sie nicht.
Sie tritt am 01.09. eine neue Stelle an.
Die AU wurde ausgestellt, weil sie an der alten Stelle unzumutbar behandelt wird und ihr nicht zugemutet werden konnte, bis zum Schluss zu bleiben.
Wobei sie dies auch schon erwogen hat, da sie im Falle des Nichtzahlens des AG weniger als ein halbes Gehalt beziehen würde.
Sie erhält ihre Bezüge immer zur Monatsmitte und wird dann auch schnell reagieren können.
Vielen Dank!
Hasi
nein das braucht sie nicht.
Sie tritt am 01.09. eine neue Stelle an.
Die AU wurde ausgestellt, weil sie an der alten Stelle unzumutbar behandelt wird und ihr nicht zugemutet werden konnte, bis zum Schluss zu bleiben.
Wobei sie dies auch schon erwogen hat, da sie im Falle des Nichtzahlens des AG weniger als ein halbes Gehalt beziehen würde.
Sie erhält ihre Bezüge immer zur Monatsmitte und wird dann auch schnell reagieren können.
Vielen Dank!
Hasi
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