Zustimmung zur Kündigung ungültig?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Zustimmung zur Kündigung ungültig?

Beitrag von Hasilein » 23.07.2009, 21:23

Hallo,
eine Mitarbeitervertretung hat es versäumt, innerhalb von 8 Monaten ein längerfristig erkranktes MAV Mitglied durch Benennung eines gewählten Nachrückers zu ersetzen. (Soll 3 Mitglieder, Ist 2 Mitglieder)
In dieser Zeit wurden Dienstvereinbarungen geschlossen und u. A. die Zustimmung zu einer Kündigung gegeben.
Diese Woche haben Mitarbeiter des Betriebs Unterschriften gesammelt, weil sie eine Neuwahl möchten.
Nicht nur wegen o.g. Tatsachen, sondern auch weil sie der Meinung sind, dass die MAV dies mit Absicht versäumt haben und einfach zu zweit weitergemacht hätten - zu Ungunsten der Mitarbeiterschaft.
Die Heimleitung ist empört und will den Fall prüfen lassen.
Beide Nachrückerinnen haben dieser Tage ihre Absage zur Kenntnis gegeben.
Ich gehöre jetzt nicht mehr dazu, aber es würde mich interessieren,
ob für den Fall dass die MAV aufgelöst werden muss und festgestellt wird, dass die MAV nicht korrekt gehandelt hat, die Zustimmungen zu meinen Kündigungen (Verdacht- und Tatkündigung) überhaupt rechtswirksam sind oder nicht einen Verfahrensfehler darstellen.
Vielen Dank!
Gruss
Hasi
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Anja Jansen
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Re: Zustimmung zur Kündigung ungültig?

Beitrag von Anja Jansen » 24.07.2009, 07:19

Hasilein hat geschrieben: .... Ich gehöre jetzt nicht mehr dazu, aber es würde mich interessieren,
ob für den Fall dass die MAV aufgelöst werden muss und festgestellt wird, dass die MAV nicht korrekt gehandelt hat, die Zustimmungen zu meinen Kündigungen (Verdacht- und Tatkündigung) überhaupt rechtswirksam sind oder nicht einen Verfahrensfehler darstellen. ....
Guten Morgen Hasi,
ich denke, dass diese Frage niemand beantworten kann. Solche Konstellationen gibt es sonst wohl kaum. Ich würde aber auf jeden Fall die beschriebenen Gesichtspunkte in den Kündigungsschutzprozess einführen und u.a. argumentieren, dass unabhängig von allen anderen Erwägungen die Kündigung rechtswidrig sei, weil ....
Dann wird die angesprochene Rechtsfrage im Kündigungsschutzprozess mit abgehandelt und wir werden am Ende wissen, wie das Gericht die Angelegenheit eingeschätzt hat. Im Vorhinein wage ich keine Prognose.
MfG Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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