Weg für Pflege-Mindestlohn frei
Moderator: WernerSchell
Auch wenn ich den Ausführungen von Johannes soweit zustimmen kann, sollte man die Diskussion um die Personalschlüssel bzw. Personalausstattung und die Diskussion um die Entlohnung voneinander trennen. Man könnte ja auch argumentieren, durch Drücken der Löhne könnte bei gleichen Kosten mehr Personal vorgehalten werden.
Bei der Diskussion um den Mindestlohn geht es um die Vergütung von Pflegehelfern: von denen gibt es genug auf dem Markt und hier können die Lohnkosten daher auch entsprechend niedrig angesetzt werden. Insofern halte ich einen Schutz durch Mindestlöhne vor Lohndumping für richtig. Die Verhältnisse in Ba.-Wü- oder Bayern sind hier auch nicht das vorrangige Problem!!
Bei der Diskussion um den Mindestlohn geht es um die Vergütung von Pflegehelfern: von denen gibt es genug auf dem Markt und hier können die Lohnkosten daher auch entsprechend niedrig angesetzt werden. Insofern halte ich einen Schutz durch Mindestlöhne vor Lohndumping für richtig. Die Verhältnisse in Ba.-Wü- oder Bayern sind hier auch nicht das vorrangige Problem!!
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- Sr. Member
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Genügend Hilfskräfte ?
Guten Morgen,thorstein hat geschrieben:.... Bei der Diskussion um den Mindestlohn geht es um die Vergütung von Pflegehelfern: von denen gibt es genug auf dem Markt und hier können die Lohnkosten daher auch entsprechend niedrig angesetzt werden. Insofern halte ich einen Schutz durch Mindestlöhne vor Lohndumping für richtig. Die Verhältnisse in Ba.-Wü- oder Bayern sind hier auch nicht das vorrangige Problem!! ...
ich kann nicht erkennen, dass es genügend "PflegehelferInnen" gibt. Allerdings müsste man einmal darüber nachdenken, was wirklich gemeint ist. "PflegehelferInnen" sind nach meinem Verständnis solche Personen, die eine mindestens einjährige geregelte Ausbildung absolviert haben und eine entsprechende Berufsbezeichnung führen dürfen.
Daneben gibt es natürlich eine große Zahl angelernter Personen, die eigentlich kaum kopetent sein dürften, um in der Pflege sorgfaltsgemäß zu arbeiten.
Unabhängig davon bin ich dafür, dass in der Pflege möglichst flächendeckend nach "Tarif" bezahlt wird. Die Kirchen könnten doch, auch angesichts der neuen Erklärungen des Papstes zu den sozialen Verpflichtungen der Weltgemeinschaft, Vorreiter sein!
MfG
Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Ministerin: Niedriglöhne in der Pflege skandalös
Ministerin: Niedriglöhne in der Pflege skandalös
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat eine bessere Bezahlung für Beschäftigte in der Pflege gefordert. „Wir haben leider Regionen, in denen Menschen weniger als sechs oder fünf Euro brutto bekommen in der Pflege. Das ist ein Skandal“, zitiert die Deutsche Presseagentur (dpa) die Ministerin am Rande eines Besuchs im ersten niedersächsischen Pflegestützpunkt in Langenhagen. „Wir müssen sehen, dass Tariflöhne überall in der Altenpflege bezahlt werden.“ Zur besseren Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sollen in den Bundesländern Pflegestützpunkte entstehen. Langenhagen war 2008 das Modellprojekt dafür in Niedersachsen.
Quelle: Pressmitteilung vom 10.07.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat eine bessere Bezahlung für Beschäftigte in der Pflege gefordert. „Wir haben leider Regionen, in denen Menschen weniger als sechs oder fünf Euro brutto bekommen in der Pflege. Das ist ein Skandal“, zitiert die Deutsche Presseagentur (dpa) die Ministerin am Rande eines Besuchs im ersten niedersächsischen Pflegestützpunkt in Langenhagen. „Wir müssen sehen, dass Tariflöhne überall in der Altenpflege bezahlt werden.“ Zur besseren Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sollen in den Bundesländern Pflegestützpunkte entstehen. Langenhagen war 2008 das Modellprojekt dafür in Niedersachsen.
Quelle: Pressmitteilung vom 10.07.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de
Sehr geehrte Frau Merk,
Pflegehelferin sind zunächst ungelernte bzw. angelernte Pflegekrfäfte und stellen den Löwenanteil der 50% Nicht-Fachkräfte in den Pflegeheimen.
Einjährige Kräfte sind Altenpflegehelferinnen oder KrankenpflegehelferInnen, und werden als soche auch im Dienstplan benannt. Sie haben selbstverständlich eine andere Stellenbeschreibung und verdienen nach Tarif auch mehr als angelernte Kräfte.
Insofern ist der Markt für ungelernte Kräfte theoretisch so groß wie die Zahl der Arbeitssuchenden in diesem Land.
Es ist leider so, dass die einjährige Ausbildung in der Heimpersonalverordnung keine Berücksichtigung findet. Arbeitgeber, die Einjährige anstellen, haben damit einen finanziellen Nachteil gegenüber Arbeitgebern, die grundsätzlich nur ungelernte Kräfte beschäftigen.
Ich trete grundsätzlich für eine Aufwertung der einjährigen Ausbildung ein. Man könnte meiner Ansicht nach sogar die Fachkraftquote auf 40% senken wenn gleichzeitig eine Quote von 30% Einjährigen gefordert wäre. Insgesamt hätten wir dann deutlich mehr Fachlichkeit in den Heimen.
Ihre Einschätzung gegenüber ungelernten Kräften teile ich aber trotzdem nicht. Selbstverständlich kann man bei einem entsprechendem Einarbeitungskonzept auch gut Ergebnisse erzielen.
Außerdem möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, dass der Begriff Helfer natürlich irreführend ist. Alle Pflegekräfte in den Heimen müssen in der Lage sein, selbständig zu arbeiten. Einjährige Kräfte werden oft sogar als Schichtleitung eingesetzt. Wenn es nach mir ginge, spräche man daher grundsätzlich von Pflegekräften mit dem entsprechenden Zusatz angelernt, einfährig oder examiniert.
grüße
Pflegehelferin sind zunächst ungelernte bzw. angelernte Pflegekrfäfte und stellen den Löwenanteil der 50% Nicht-Fachkräfte in den Pflegeheimen.
Einjährige Kräfte sind Altenpflegehelferinnen oder KrankenpflegehelferInnen, und werden als soche auch im Dienstplan benannt. Sie haben selbstverständlich eine andere Stellenbeschreibung und verdienen nach Tarif auch mehr als angelernte Kräfte.
Insofern ist der Markt für ungelernte Kräfte theoretisch so groß wie die Zahl der Arbeitssuchenden in diesem Land.
Es ist leider so, dass die einjährige Ausbildung in der Heimpersonalverordnung keine Berücksichtigung findet. Arbeitgeber, die Einjährige anstellen, haben damit einen finanziellen Nachteil gegenüber Arbeitgebern, die grundsätzlich nur ungelernte Kräfte beschäftigen.
Ich trete grundsätzlich für eine Aufwertung der einjährigen Ausbildung ein. Man könnte meiner Ansicht nach sogar die Fachkraftquote auf 40% senken wenn gleichzeitig eine Quote von 30% Einjährigen gefordert wäre. Insgesamt hätten wir dann deutlich mehr Fachlichkeit in den Heimen.
Ihre Einschätzung gegenüber ungelernten Kräften teile ich aber trotzdem nicht. Selbstverständlich kann man bei einem entsprechendem Einarbeitungskonzept auch gut Ergebnisse erzielen.
Außerdem möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, dass der Begriff Helfer natürlich irreführend ist. Alle Pflegekräfte in den Heimen müssen in der Lage sein, selbständig zu arbeiten. Einjährige Kräfte werden oft sogar als Schichtleitung eingesetzt. Wenn es nach mir ginge, spräche man daher grundsätzlich von Pflegekräften mit dem entsprechenden Zusatz angelernt, einfährig oder examiniert.
grüße
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Theoretisches und praktisches Wissen erforderlich
Hi,thorstein hat geschrieben: .... Ihre Einschätzung gegenüber ungelernten Kräften teile ich aber trotzdem nicht. Selbstverständlich kann man bei einem entsprechendem Einarbeitungskonzept auch gut Ergebnisse erzielen.
Außerdem möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, dass der Begriff Helfer natürlich irreführend ist. Alle Pflegekräfte in den Heimen müssen in der Lage sein, selbständig zu arbeiten. Einjährige Kräfte werden oft sogar als Schichtleitung eingesetzt. Wenn es nach mir ginge, spräche man daher grundsätzlich von Pflegekräften mit dem entsprechenden Zusatz angelernt, einfährig oder examiniert. ....
ich möchte hier nicht auf Teile des Personal einschlagen. Dennoch kann ich nicht nachvollziehen, dass wir so, wie beschrieben, auf angelerntes Personal setzen (sollen). Es mag sein, dass insoweit auch - teilweise - gute pflegerische Arbeit geleistet wird, vielleicht kommt die Zuwendung, die oft sehr wichtig ist, sogar noch besser weg.
Wir müssen aber grundsätzlich Personal einfordern und einsetzen, das ausreichend theoretisch und praktisch qualifiziert ist. Da ist für mich aus grundsätzlichen Erwägungen bei einer einjährigen Ausbildung die unterste Grenze.
Grüße
von Ina Böhmer
Der Pflegeberuf verdient mehr Anerkennung!
Zitate aus folgendem Link:
http://www.rwi-essen.de/pls/portal30/do ... 09_SUM.PDF
Ein Mindestlohn von 9,68 € pro Stunde, wie von Ver.di gefordert, würde zu einer
Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Pflegeheime führen, vor allem
von Einrichtungen in Ostdeutschland, von privaten Anbietern und von ambulanten
Diensten. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von Heimen würde sich erhöhen, sodass
mittelfristig mehr Anbieter in die Insolvenz gingen als ohne Mindestlohn. Eine
infolgedessen geringere Verzinsung des Eigenkapitals dürfte außerdem zu einem
teilweisen Rückzug von privatem Kapital führen, sodass in Zukunft weniger neue
Plätze entstehen dürften als ohne einen Mindestlohn.
Schließlich besteht die Gefahr, dass durch einen hohen
Mindestlohn die Lohndifferenz von Pflegehilfskräften zu -fachkräften schrumpft
und damit die Bereitschaft, sich weiter zu qualifizieren, sinkt. Vor dem Hintergrund
des zu erwartenden Mangels an Fachkräften im nächsten Jahrzehnt wäre
dies kontraproduktiv.
Damit sollte noch einmal deutlich werden, um was es geht. Niedrige Löhne für Pflegehilfskräfte=Gewinnspanne. Das nachfolgende Argument entbehrt nicht einem gewissen Charme. Es soll ja niemand auf die Idee kommen, dass auch die Löhne der Fachkräfte steigen müßten, um den Beruf attraktiv zu machen?
http://www.rwi-essen.de/pls/portal30/do ... 09_SUM.PDF
Ein Mindestlohn von 9,68 € pro Stunde, wie von Ver.di gefordert, würde zu einer
Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Pflegeheime führen, vor allem
von Einrichtungen in Ostdeutschland, von privaten Anbietern und von ambulanten
Diensten. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von Heimen würde sich erhöhen, sodass
mittelfristig mehr Anbieter in die Insolvenz gingen als ohne Mindestlohn. Eine
infolgedessen geringere Verzinsung des Eigenkapitals dürfte außerdem zu einem
teilweisen Rückzug von privatem Kapital führen, sodass in Zukunft weniger neue
Plätze entstehen dürften als ohne einen Mindestlohn.
Schließlich besteht die Gefahr, dass durch einen hohen
Mindestlohn die Lohndifferenz von Pflegehilfskräften zu -fachkräften schrumpft
und damit die Bereitschaft, sich weiter zu qualifizieren, sinkt. Vor dem Hintergrund
des zu erwartenden Mangels an Fachkräften im nächsten Jahrzehnt wäre
dies kontraproduktiv.
Damit sollte noch einmal deutlich werden, um was es geht. Niedrige Löhne für Pflegehilfskräfte=Gewinnspanne. Das nachfolgende Argument entbehrt nicht einem gewissen Charme. Es soll ja niemand auf die Idee kommen, dass auch die Löhne der Fachkräfte steigen müßten, um den Beruf attraktiv zu machen?
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Pflege - solidarisch finanziert
Das alles spielt sich in einem solidarisch finanzierten System ab. Ich sehe die Möglichkeit, aber auch die Pflicht, dem Unterbieten von Löhnen bei der Pflege Einhalt zu gebieten.
Wahrscheinlich muss das alles bei einer späteren Reform einmal gründlich aufbereitet werden.
G.Sch.
Wahrscheinlich muss das alles bei einer späteren Reform einmal gründlich aufbereitet werden.
G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!
Hoher Pflege-Mindestlohn führt zu Versorgungslücken
Hoher Pflege-Mindestlohn führt zu Versorgungslücken
Ein hoher Mindestlohn für Pflegehilfskräfte könnte bis zum Jahr 2020 zu einer Versorgungslücke von 260.000 Pflegeplätzen (ca. 16%) führen, wenn dadurch Insolvenzen zunehmen und sich Kapital teilweise aus dem deutschen Pflegemarkt zurückzieht. Dies ergibt eine Sonderauswertung des "Pflegeheim Rating Report 2009" von RWI, ADMED GmbH und HCB GmbH. Sie zeigt, dass ein derzeit diskutierter bundeseinheitlicher Mindestlohn von 9,68 Euro pro Stunde insbesondere auf Anbieter in Ostdeutschland, private Anbieter und ambulante Dienste massive negative Effekte hätte.
Die Einführung eines Mindestlohns von 9,68 Euro für Pflegehilfskräfte könnte in Pflegeheimen zu einer Versorgungslücke von rund 100 000 Plätzen im stationären und 160 000 Plätzen im ambulanten Bereich bis 2020 führen. Entsprechend wären bis dahin 22% der Pflegebedürftigen in Ostdeutschland und 7% der Pflegebedürftigen in Westdeutschland ohne Heimplatz. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Sonderauswertung des "Pflegeheim Rating Report 2009" von RWI, ADMED GmbH und HCB GmbH. Da der Mindestlohn die Arbeit der Pflegehilfskräfte verteuern würde, könnten Entlassungen und Einstellungsstopps in diesem Bereich die Folge sein. Zudem ist zu erwarten, dass die Insolvenzwahrscheinlichkeit von Pflegeheimen steigen würde und sich insbesondere private Kapitalgeber teilweise aus dem Pflegesektor zurückziehen würden. Im Jahr 2007 lag der Anteil stationärer Plätze in privater Trägerschaft bei 39%, 45% aller ambulant Pflegebedürftigen wurden von privaten ambulanten Diensten betreut.
Besonders stark von der Einführung von Mindestlöhnen betroffen wären Anbieter in Ostdeutschland, private Anbieter und ambulante Dienste. Dies könnte dazu führen, dass der Grundsatz "ambulant vor stationär" gefährdet würde. Die durch Einführung des Mindestlohns entstehende Versorgungslücke könnte geschlossen werden, indem die Preise für Pflegeleistungen angehoben werden. Würden die höheren Personalkosten vollständig auf die Preise umgelegt, kämen auf Pflegebedürftige, deren Angehörige und Sozialämter in den Jahren 2010 bis 2020 kumulierte Mehrkosten von 3,3 Milliarden Euro zu. In der Folge würden Angehörige voraussichtlich vermehrt auf illegale oder halblegale Pflegeangebote zurückgreifen, somit würde die Schwarzarbeit gestärkt.
In der Studie werden zwei verschiedene Szenarien berechnet
Für die Untersuchung wurden Daten des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) für über 13.000 Beschäftigte von stationären und über 700 Beschäftigte von ambulanten Einrichtungen verwendet. Es wurden zwei Mindestlohn-Szenarien berechnet: ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 9,68 Euro, wie er von Vertretern der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und der AWO befürwortet wird, sowie ein Mindestlohn von 8,50 Euro in West- und 7,50 Euro in Ostdeutschland. Da die Pflegebranche seit Februar 2009 unter das Arbeitnehmerentsendegesetz fällt, soll eine achtköpfige Kommission bis Ende dieses Jahres einen Vorschlag zur Höhe des Mindestlohns erarbeiten. Vertreter privater Anbieter sind in diesem Gremium unterrepräsentiert.
Ein regional gestaffelter Mindestlohn würde voraussichtlich zwar ebenfalls zu einer Versorgungslücke führen, diese wäre mit rund 20 000 Plätzen im stationären und 50 000 Plätzen im ambulanten Bereich bis 2020 jedoch nur gut ein Viertel so groß wie bei einem Mindestlohn von 9,68 Euro. Entsprechend würde sich auch die Insolvenzwahrscheinlichkeit privater Pflegeheime im gestaffelten Szenario geringfügiger erhöhen.
Auch gestaffelte Mindestlöhne führen zu Einbußen bei der Versorgung
Abgesehen von den wirtschaftlichen Folgen würde ein hoher Mindestlohn die Lohnunterschiede zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften verringern. Hierdurch hat ein gering qualifizierter Arbeitnehmer geringere Anreize, sich zusätzliche Qualifikationen anzueignen. Angesichts des zusätzlichen Bedarfs von rund 50.000 Pflegefachkräften im stationären und 27.000 im ambulanten Bereich bis 2020 wäre dies kontraproduktiv.
Aus den genannten Gründen raten wir dringend von der Einführung eines Mindestlohns ab. Insbesondere weisen die Ergebnisse der Untersuchung darauf hin, dass die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 9,68 Euro drastische Konsequenzen für die Versorgung mit Pflegeplätzen haben dürfte. Es ist zu vermuten, dass sich im Verhandlungsprozess regional differenzierte Mindestlöhne auf etwas niedrigerem Niveau ergeben. So würde sich beispielsweise eine Festsetzung von Mindestlöhnen von 8,50 Euro in West- und 7,50 Euro in Ostdeutschland in etwa an den bestehenden Lohnunterschieden orientieren. Die Berechnungen legen nahe, dass in diesem Falle die Konsequenzen ebenfalls negativ, allerdings weniger drastisch wären. Auch hier muss man jedoch eine spürbare Einschränkung der Versorgung befürchten, weil höhere Arbeitslöhne die Kosten steigern und letztlich zu einer Verminderung der Zahl der verfügbaren Pflegeplätze führen. Es wird nicht gelingen, mit der Einführung eines Mindestlohns den Interessen der Arbeitnehmer und der Patienten gleichermaßen zu dienen.
Ihre Ansprechpartner:
Sabine Weiler (Pressestelle RWI Essen) Tel.: (0201) 8149-213
Dr. Boris Augurzky (RWI Essen) Tel.: (0201) 8149-203
Dieser Pressemitteilung liegt der Projektbericht "Auswirkungen von Mindestlöhnen auf Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige" zugrunde. Er ist unter http://www.rwi-essen.de/pb als pdf-Datei erhältlich.
RWI Essen, ADMED GmbH und HCB GmbH haben gemeinsam bereits mehrere Gutachten im Gesundheitsbereich erstellt, in jüngster Zeit unter anderem den "Krankenhaus Rating Report 2009" und den "Pflegeheim Rating Report 2009".
Weitere Informationen:
http://www.rwi-essen.de/presse - hier steht die Pressemitteilung auf der RWI-Homepage mit direktem Link zur Studie
http://www.rwi-essen.de/presse
Auswirkungen von Mindestlöhnen auf Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige
Auszug aus dem Pflegeheim Rating Report 2009
von RWI, ADMED und HCB
http://www.rwi-essen.de/pls/portal30/do ... STLOHN.PDF
Quelle: Pressemitteilung vom 15.7.2009
Joachim Schmidt, Presse und Information
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news326055
Ein hoher Mindestlohn für Pflegehilfskräfte könnte bis zum Jahr 2020 zu einer Versorgungslücke von 260.000 Pflegeplätzen (ca. 16%) führen, wenn dadurch Insolvenzen zunehmen und sich Kapital teilweise aus dem deutschen Pflegemarkt zurückzieht. Dies ergibt eine Sonderauswertung des "Pflegeheim Rating Report 2009" von RWI, ADMED GmbH und HCB GmbH. Sie zeigt, dass ein derzeit diskutierter bundeseinheitlicher Mindestlohn von 9,68 Euro pro Stunde insbesondere auf Anbieter in Ostdeutschland, private Anbieter und ambulante Dienste massive negative Effekte hätte.
Die Einführung eines Mindestlohns von 9,68 Euro für Pflegehilfskräfte könnte in Pflegeheimen zu einer Versorgungslücke von rund 100 000 Plätzen im stationären und 160 000 Plätzen im ambulanten Bereich bis 2020 führen. Entsprechend wären bis dahin 22% der Pflegebedürftigen in Ostdeutschland und 7% der Pflegebedürftigen in Westdeutschland ohne Heimplatz. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Sonderauswertung des "Pflegeheim Rating Report 2009" von RWI, ADMED GmbH und HCB GmbH. Da der Mindestlohn die Arbeit der Pflegehilfskräfte verteuern würde, könnten Entlassungen und Einstellungsstopps in diesem Bereich die Folge sein. Zudem ist zu erwarten, dass die Insolvenzwahrscheinlichkeit von Pflegeheimen steigen würde und sich insbesondere private Kapitalgeber teilweise aus dem Pflegesektor zurückziehen würden. Im Jahr 2007 lag der Anteil stationärer Plätze in privater Trägerschaft bei 39%, 45% aller ambulant Pflegebedürftigen wurden von privaten ambulanten Diensten betreut.
Besonders stark von der Einführung von Mindestlöhnen betroffen wären Anbieter in Ostdeutschland, private Anbieter und ambulante Dienste. Dies könnte dazu führen, dass der Grundsatz "ambulant vor stationär" gefährdet würde. Die durch Einführung des Mindestlohns entstehende Versorgungslücke könnte geschlossen werden, indem die Preise für Pflegeleistungen angehoben werden. Würden die höheren Personalkosten vollständig auf die Preise umgelegt, kämen auf Pflegebedürftige, deren Angehörige und Sozialämter in den Jahren 2010 bis 2020 kumulierte Mehrkosten von 3,3 Milliarden Euro zu. In der Folge würden Angehörige voraussichtlich vermehrt auf illegale oder halblegale Pflegeangebote zurückgreifen, somit würde die Schwarzarbeit gestärkt.
In der Studie werden zwei verschiedene Szenarien berechnet
Für die Untersuchung wurden Daten des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) für über 13.000 Beschäftigte von stationären und über 700 Beschäftigte von ambulanten Einrichtungen verwendet. Es wurden zwei Mindestlohn-Szenarien berechnet: ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 9,68 Euro, wie er von Vertretern der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und der AWO befürwortet wird, sowie ein Mindestlohn von 8,50 Euro in West- und 7,50 Euro in Ostdeutschland. Da die Pflegebranche seit Februar 2009 unter das Arbeitnehmerentsendegesetz fällt, soll eine achtköpfige Kommission bis Ende dieses Jahres einen Vorschlag zur Höhe des Mindestlohns erarbeiten. Vertreter privater Anbieter sind in diesem Gremium unterrepräsentiert.
Ein regional gestaffelter Mindestlohn würde voraussichtlich zwar ebenfalls zu einer Versorgungslücke führen, diese wäre mit rund 20 000 Plätzen im stationären und 50 000 Plätzen im ambulanten Bereich bis 2020 jedoch nur gut ein Viertel so groß wie bei einem Mindestlohn von 9,68 Euro. Entsprechend würde sich auch die Insolvenzwahrscheinlichkeit privater Pflegeheime im gestaffelten Szenario geringfügiger erhöhen.
Auch gestaffelte Mindestlöhne führen zu Einbußen bei der Versorgung
Abgesehen von den wirtschaftlichen Folgen würde ein hoher Mindestlohn die Lohnunterschiede zwischen Pflegefach- und Pflegehilfskräften verringern. Hierdurch hat ein gering qualifizierter Arbeitnehmer geringere Anreize, sich zusätzliche Qualifikationen anzueignen. Angesichts des zusätzlichen Bedarfs von rund 50.000 Pflegefachkräften im stationären und 27.000 im ambulanten Bereich bis 2020 wäre dies kontraproduktiv.
Aus den genannten Gründen raten wir dringend von der Einführung eines Mindestlohns ab. Insbesondere weisen die Ergebnisse der Untersuchung darauf hin, dass die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 9,68 Euro drastische Konsequenzen für die Versorgung mit Pflegeplätzen haben dürfte. Es ist zu vermuten, dass sich im Verhandlungsprozess regional differenzierte Mindestlöhne auf etwas niedrigerem Niveau ergeben. So würde sich beispielsweise eine Festsetzung von Mindestlöhnen von 8,50 Euro in West- und 7,50 Euro in Ostdeutschland in etwa an den bestehenden Lohnunterschieden orientieren. Die Berechnungen legen nahe, dass in diesem Falle die Konsequenzen ebenfalls negativ, allerdings weniger drastisch wären. Auch hier muss man jedoch eine spürbare Einschränkung der Versorgung befürchten, weil höhere Arbeitslöhne die Kosten steigern und letztlich zu einer Verminderung der Zahl der verfügbaren Pflegeplätze führen. Es wird nicht gelingen, mit der Einführung eines Mindestlohns den Interessen der Arbeitnehmer und der Patienten gleichermaßen zu dienen.
Ihre Ansprechpartner:
Sabine Weiler (Pressestelle RWI Essen) Tel.: (0201) 8149-213
Dr. Boris Augurzky (RWI Essen) Tel.: (0201) 8149-203
Dieser Pressemitteilung liegt der Projektbericht "Auswirkungen von Mindestlöhnen auf Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige" zugrunde. Er ist unter http://www.rwi-essen.de/pb als pdf-Datei erhältlich.
RWI Essen, ADMED GmbH und HCB GmbH haben gemeinsam bereits mehrere Gutachten im Gesundheitsbereich erstellt, in jüngster Zeit unter anderem den "Krankenhaus Rating Report 2009" und den "Pflegeheim Rating Report 2009".
Weitere Informationen:
http://www.rwi-essen.de/presse - hier steht die Pressemitteilung auf der RWI-Homepage mit direktem Link zur Studie
http://www.rwi-essen.de/presse
Auswirkungen von Mindestlöhnen auf Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige
Auszug aus dem Pflegeheim Rating Report 2009
von RWI, ADMED und HCB
http://www.rwi-essen.de/pls/portal30/do ... STLOHN.PDF
Quelle: Pressemitteilung vom 15.7.2009
Joachim Schmidt, Presse und Information
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news326055
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- Registriert: 13.11.2005, 13:58
Mindestlöhne sind ein Übel
Die gesamte Mindestlohndebatte kann aus Sicht der Pflege nicht befriedigen. In der Arbeitswelt müssen m.E. generell Löhne / Vergütungen gezahlt werden, die ein "Überleben" sichern. Für den Bereich der Pflege muss auch die Schwere der Arbeitsbelastungen bedacht werden. Wer ordentliche Pflege einfordert, muss sie auch anständig bezahlen. Deshalb halte ich selbst nicht viel von Mindestlöhnen in der Pflege. Wir sollten darauf hinwirken, dass auskömmliche Tarifvorgaben greifen.
Das meint am frühen Morgen
Gaby Modig
Das meint am frühen Morgen
Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
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- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Mindestlöhne in der Pflege
Buchtipp!
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.):
Auswirkungen von Mindestlöhnen auf Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige
Auszug dem Pflegeheim Rating Report 2009

Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/mindestloehne.php
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.):
Auswirkungen von Mindestlöhnen auf Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige
Auszug dem Pflegeheim Rating Report 2009

Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/mindestloehne.php
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- Beiträge: 124
- Registriert: 14.11.2005, 09:13
Wo stehen die Kirchen ?
Guten Morgen,
ich fand soeben einen interessanten TV-Tipp für heute:
Kirche unterbietet Kirche
Warum in der Pflege noch immer keine gerechten Löhne bezahlt werden
viewtopic.php?t=12405
Ich bin sehr gespannt, was Report Mainz präsentiert. Nach meinen Feststellungen sind die Kirchen mit im Boot, wenn es darum geht, die Löhne in der Pflege "nach unten" zu drücken. Dies alles im Widerspruch zu der jüngsten Papst-Enzyklika, die sich mit der sozialen Weltlage beschäftigt. Viel gelobt, aber dann doch von der Kirche nicht immer selbst gelebt.
LB Grüße
Bettina
ich fand soeben einen interessanten TV-Tipp für heute:
Kirche unterbietet Kirche
Warum in der Pflege noch immer keine gerechten Löhne bezahlt werden
viewtopic.php?t=12405
Ich bin sehr gespannt, was Report Mainz präsentiert. Nach meinen Feststellungen sind die Kirchen mit im Boot, wenn es darum geht, die Löhne in der Pflege "nach unten" zu drücken. Dies alles im Widerspruch zu der jüngsten Papst-Enzyklika, die sich mit der sozialen Weltlage beschäftigt. Viel gelobt, aber dann doch von der Kirche nicht immer selbst gelebt.
LB Grüße
Bettina
Pro Pflege - was denn sonst!
Die Frage wird sein, wie gut Herr Schober recherchiert hat, oder ob es bloss um eine Skandalisierung geht.
Der Hintergund dürfte klar sein. Kirchliche Träger haben einen Wettbewerbsnachteil, wenn sie nach Tarif bezahlen. Die mit den Kostenträgern vereinbarten Durschnittslöhne liegen regelmäßig unterhalb der Tariflöhne. Darum verabschieden sich inzwischen immer mehr Träger aus dem Tarif, indem sie zum Beispiel Beschäftigungsgesellschaften gründen.
Was diesen Herrschaften leider nicht klar oder einfach egal zu sein scheint, ist die simple Folge, dass dadurch eine Lohnspirale nach unten entsteht. Wenn also immer mehr Träger weniger bezahlen, sinken die Durschschnittslöhne und die Kostenträger passen diese bei den nächsten Verhandlungen an. Damit werden weitere Träger gezwungen, aus dem Tarif auszusteigen oder zu schließen. Usw.
Der Hintergund dürfte klar sein. Kirchliche Träger haben einen Wettbewerbsnachteil, wenn sie nach Tarif bezahlen. Die mit den Kostenträgern vereinbarten Durschnittslöhne liegen regelmäßig unterhalb der Tariflöhne. Darum verabschieden sich inzwischen immer mehr Träger aus dem Tarif, indem sie zum Beispiel Beschäftigungsgesellschaften gründen.
Was diesen Herrschaften leider nicht klar oder einfach egal zu sein scheint, ist die simple Folge, dass dadurch eine Lohnspirale nach unten entsteht. Wenn also immer mehr Träger weniger bezahlen, sinken die Durschschnittslöhne und die Kostenträger passen diese bei den nächsten Verhandlungen an. Damit werden weitere Träger gezwungen, aus dem Tarif auszusteigen oder zu schließen. Usw.
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- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Warum in der Pflege noch immer keine gerechten
Die Manuskripte und Videos von REPORT MAINZ
vom 20.07.2009 sind nun online verfügbar; z.B.:
Kirche unterbietet Kirche: Warum in der Pflege noch immer keine gerechten
Löhne bezahlt werden
http://www.swr.de/report/-/id=233454/ni ... index.html
vom 20.07.2009 sind nun online verfügbar; z.B.:
Kirche unterbietet Kirche: Warum in der Pflege noch immer keine gerechten
Löhne bezahlt werden
http://www.swr.de/report/-/id=233454/ni ... index.html