Ärzte Zeitung online, 13.7.2009:
Fristlose Kündigung muss fristgerecht zugehen
MAINZ (dpa). Eine fristlose Kündigung muss dem Mitarbeiter innerhalb von zwei Wochen zugehen, nachdem der Arbeitgeber von möglichen Kündigungsgründen erfahren hat. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil.
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=557785
Az.: 6 Sa 709/08
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Fristlose Kündigung muss fristgerecht zugehen
Moderator: WernerSchell