Wie verhält man sich,wenn während der praktischen Abschlussprüfung dem Auszubildenden ein schwerwiegender,den Pat.gefährdenden,Fehler unterläuft? Laut Berufsfachschule darf die Prüfung nicht abgebrochen werden und wenn, geht dies nur,wenn ein ärztliches Attest in Folge vorgelegt wird,das die psychische Instabilität des Prüflings bestätigt?
Es handelt sich um die praktische Abschlussprüfung von Gesundheits-und Krankenpfleger(innen)!
Abbruch der Abschlussprüfung
Moderator: WernerSchell
Abbruch der Abschlussprüfung
Zuletzt geändert von Angelika am 29.05.2009, 07:25, insgesamt 1-mal geändert.
Prüfungsabbruch - nähere Angaben erforderlich
Hallo Angelika,
es ist nicht klar, welche Prüfung hier gemeint ist - Krankenpflegeprüfung - Altenpflegeprüfung oder? Welche Prüfungsvorschriften sind hier relevant?
Auf den ersten Blick ist es ungewöhnlich, dass eine Prüfung seitens der Prüfer abgesprochen wird. Allerdings müsste man abklären, ob der Vorgang rechtswidrig beendet wurde oder ob vielleicht die Prüfer zu dem Ergebnis kamen, dass weitere Aktionen unnötig seien, weil das Ergebnis mit "mangelhaft" oder so ähnlich ohnehin feststehe.
Es ist von mündlichen Prüfungen bekannt, dass u.U. mit Nachfragen aufgehört wird, wenn z.B. relativ früh ein klares Einschätzen der Leistung möglich und damit die Benotung klar ist.
MfG Cicero
es ist nicht klar, welche Prüfung hier gemeint ist - Krankenpflegeprüfung - Altenpflegeprüfung oder? Welche Prüfungsvorschriften sind hier relevant?
Auf den ersten Blick ist es ungewöhnlich, dass eine Prüfung seitens der Prüfer abgesprochen wird. Allerdings müsste man abklären, ob der Vorgang rechtswidrig beendet wurde oder ob vielleicht die Prüfer zu dem Ergebnis kamen, dass weitere Aktionen unnötig seien, weil das Ergebnis mit "mangelhaft" oder so ähnlich ohnehin feststehe.
Es ist von mündlichen Prüfungen bekannt, dass u.U. mit Nachfragen aufgehört wird, wenn z.B. relativ früh ein klares Einschätzen der Leistung möglich und damit die Benotung klar ist.
MfG Cicero
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Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
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Prüfungsgeschehen - Fragen
Guten Morgen,
Cicero hat bereits einige gewichtige Hinweise gegeben und Fragen aufgeworben. Wenn man nähere Informationen hätte, wäre eine Stellungnnahme eher möglich.
MfG Rauel K.
Cicero hat bereits einige gewichtige Hinweise gegeben und Fragen aufgeworben. Wenn man nähere Informationen hätte, wäre eine Stellungnnahme eher möglich.
MfG Rauel K.
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Prüfung abgebrochen und die Folgerungen ?
Hallo Angelika,
ein Ratschlag ist schwierig. Ich würde jetzt zunächst den Bescheid des Prüfungsausschusses abwarten und dann ggf. mittels Widerspruch reagieren. Wenn der Bescheid sich nicht näher zum Prüfungsgeschehen äußert, würde ich dazu zur Fristwahrung Widerspruch anmelden und zum sachlichen Teil eine nähere Begründung verlangen. Sobald diese Begründung hinsichtlich des Prüfungsablaufes, Bewertung und Folgerungen vorliegen, könnte man weiter argumentieren.
So sehe ich das im Moment.
Lb Grüße
Anja
ein Ratschlag ist schwierig. Ich würde jetzt zunächst den Bescheid des Prüfungsausschusses abwarten und dann ggf. mittels Widerspruch reagieren. Wenn der Bescheid sich nicht näher zum Prüfungsgeschehen äußert, würde ich dazu zur Fristwahrung Widerspruch anmelden und zum sachlichen Teil eine nähere Begründung verlangen. Sobald diese Begründung hinsichtlich des Prüfungsablaufes, Bewertung und Folgerungen vorliegen, könnte man weiter argumentieren.
So sehe ich das im Moment.
Lb Grüße
Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!
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Prüfungsabbruch - nähere Angaben erforderlich
Hallo Angelika,Cicero hat geschrieben: ... Auf den ersten Blick ist es ungewöhnlich, dass eine Prüfung seitens der Prüfer abgesprochen wird. Allerdings müsste man abklären, ob der Vorgang rechtswidrig beendet wurde oder ob vielleicht die Prüfer zu dem Ergebnis kamen, dass weitere Aktionen unnötig seien, weil das Ergebnis mit "mangelhaft" oder so ähnlich ohnehin feststehe.
Es ist von mündlichen Prüfungen bekannt, dass u.U. mit Nachfragen aufgehört wird, wenn z.B. relativ früh ein klares Einschätzen der Leistung möglich und damit die Benotung klar ist. ...
ich sehe auch noch nicht ganz klar, wie sich die praktische Prüfung und die Folgerungen daraus entwickelt haben. Der "Abbruch" der Prüfung mit diesen Fomulierungen ist eher ungewöhnlich. Die einfache Beendigung einer Prüfung, weil man sich ein ausreichendes Bild über die Prüfungsleistungen verschafft hat, wäre nachvollziehbar.
Ich setze auch darauf, dass hier ein schriftlicher Bescheid abgewartet oder ggf. eingefordert wird. Dann muss der Sachverhalt und die Bewertung exakt beschrieben werden. Dann sollte man eine rechtliche Würdigung vornehmen und ggf. sagen, dass ein Widerspruch (oder was sonst in Betracht kommen sollte) sinnvoll ist.
MfG
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de