WANN KANN EINE SCHWANGERE AUSNAHMSWEISE GEKÜNDIGT WERDEN?
Grundsätzlich kann einer schwangeren Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden. Ausnahmsweise kann es, etwa bei Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber, doch zulässig sein, jedoch nur mit Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde.
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Quelle: Mitteilung vom 16.04.2009
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Schwangere ausnahmsweise kündigen ?
Moderator: WernerSchell