Hallo an das Forum,
ich habe wieder einige Sachverhalte anstehen, deren Klärung ich nicht alleine regeln kann.
Folgende Probleme liegen hier an:
1. Darf eine PDL die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter von
2 Wohnbereichen aufsplitten? Hier von 06.00 - 09.30 Uhr und von
17.00 - 20.30 Uhr. Begründung hierfür ist, dass Bewohner im
Krankenhaus sind und der Pflegeschlüssel. Weiterhin soll in der Zeit
von 09.30 - 17.00 der Dienst nur von einer Pflegekraft realisiert
werden. Zu beachten ist, dass sich auf diesen Wohnbereichen aber
mehrere Bewohner mit der Pflegestufe III befinden.
2. Durch die PDL werden bestehende Dienstpläne laufend geändert, d.h.,
freie Tage werden ersatzlos gestrichen und Dienst angewiesen. Auch
generell ohne die Mitarbeiter zu informeiren. Diese erfahren davon nur
durch den täglichen Blick auf den Dienstplan. Handelt es sich bei
diesen zusätzlichen Diensten um angewiesene Überstunden und
müssen diese dann auch zusätzlich entlohnt werden?
3. Einer Mitarbeiterin wurd fristlos gekündigt, weil sie den Sturz einer
Bewohnerin dienstlich nicht bearbeitet hat, hier Sturzprotokoll, Arzt
uws.
Zu bemerken ist, dass etliche Wochen vorher eine Mitarbeiterin eine
Bewohnerin extrem "gefüttert" hat und diese dabei verstorben ist.
Dazu erfolgten allerdings im Anschluss keine dienstrechtlichen
Maßnahmen. Es handelt sich bei der betroffenen Mitarbeiterin aber um
die Nichte der PDL. Hätte die PDL dies dienstrechtlich ahnden müssen
bzw. ist das Strafvereitelung im Amt, da es sich vermutlich um eine KV
mit Todesfolge handelt oder Mißhandlung von Schutzbefohlenen?
Es wäre nett, wenn ich kurzfristig eine Antwort bekommen könnte, da ich die Nase gestrichen voll habe und rechtliche Schritte/Strafanzeige gegen die Heimleitung einleiten will.
Dankeschön im Voraus....
Euer Bobo56
Arbeitszeitsplittung und Vergütung angewiesener Überstunden
Moderator: WernerSchell
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Arbeitszeit, Dienstplan, fristlose Kündigung, Strafanzeige
Arbeitszeit, Dienstplan, fristlose Kündigung, Strafanzeige
schwierige Themen - Versuch einer kurzen Rückmeldung:
l. Die Lage der Arbeitszeit bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Allerdings ist er dabei an arbeitvertragliche Vereinbarungen, Tarifvertrag und Arbeitszeitgesetz gebunden. Unter Berücksichtigung dieser allgemeinen Vorgaben sehe ich eine Dienstzeitteilung, wie beschrieben, nicht ohne Weiteres als zulässig an. Man müsste die genannten Rechtsgrundlagen auswerten und dann fragen, ob die Arbeitnehmervertreter beteiligt worden ist. Was gilt insoweit? Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz oder MAVO? Insoweit erscheinen Abklärungen notwendig.
2. Dienstpläne dürfen nicht beliebig, und schon garnicht kurzfristig geändert werden. Es ist geradezu die Absicht von Dienstplänen, für alle Beteiligten zeitgerecht Verbindlichkeiten zu schaffen. Dies soll nicht ausschließen, dass bei einer Notsituation einmal anders verfahren wird. Eine regelhafte Veränderung der Dienstplanung nach Belieben ist m.E. nicht korrekt.
Siehe z.B. unter
Kurzfristige Dienstplanänderung unzulässig
viewtopic.php?t=4512&highlight=dienstplan
Dienstplan und "geplante" Überstunden - Anfrage!
viewtopic.php?t=9995&highlight=dienstplan
Dienstzeit - Ärgernis späte Dienstpläne!
viewtopic.php?t=8454&highlight=dienstplan
Inwieweit Überstunden entstehen, müsste anhand der vertraglichen Grundlagen beurteilt werden. Überstunden ist grundsätzlich in Freizeit abzugelten oder finanziell auszugleichen.
Weitere Texte mit Suchen auffindbar; Dienstplan, Überstunden oder Direktionsrecht eingeben.
3. Bei einem wichtigen Grund kann innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden. Ob der Arbeitgeber einen solchen wichtigen Grund für eine Kündigung zum Anlass nimmt, entscheidet er letztlich selbst. Allerdings wäre insoweit auch das Gleichbehandlungsgebot zu berücksichtigen. Auch insoweit sehe ich die Arbeitnehmervertretung gefordert. Ob in den angesprochenen Fällen (fristlose) Kündigungen gerechtfertigt sind, bestimmt sich nach den konkreten Umständen. Schwerwiegend e Dienstverletzung ? Umstände berücksichtigen ? Organisation in Ordnung ? Pflichten der vorgesetzten Dienstkräfte ? usw. Besteht ggf. die Möglichkeit, durch Abmahnung Verhalten für die Zukunft zu ändern?
Eine Pflicht zur Strafanzeige sehe ich für die PDL nicht. Sie muss natürlich Pflichtwidrigkeiten nachgehen. Vielleicht ist das betriebsintern alles geschehen. Ich warne vor einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber bzw. seine Vertreter. Mit welcher Rechtsgrundlage soll die Veranlassung dazu gestützt werden? Natürlich ist man als Bürger zu Strafanzeigen in den geeigneten Fällen frei, aber Pflichten dazu gibt es nur ausnahmsweise, §§ 138, 139 StGB. Wer als Arbeitnehmer mit fragwürdigen Strafanzeigen vorgeht, kann sich gleich um einen neuen Arbeitsplatz kümmern! - Dies soll nur als gutgemeinter Rat verstanden werden. Ich will damit keine Fehlleistungen entschuldigen!
Mit freundlichen Grüßen
Rauel
Guten Morgen,Bobo56 hat geschrieben: 1. Darf eine PDL die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter von
2 Wohnbereichen aufsplitten? Hier von 06.00 - 09.30 Uhr und von
17.00 - 20.30 Uhr. Begründung hierfür ist, dass Bewohner im
Krankenhaus sind und der Pflegeschlüssel. Weiterhin soll in der Zeit
von 09.30 - 17.00 der Dienst nur von einer Pflegekraft realisiert
werden. Zu beachten ist, dass sich auf diesen Wohnbereichen aber
mehrere Bewohner mit der Pflegestufe III befinden.
2. Durch die PDL werden bestehende Dienstpläne laufend geändert, d.h.,
freie Tage werden ersatzlos gestrichen und Dienst angewiesen. Auch
generell ohne die Mitarbeiter zu informeiren. Diese erfahren davon nur
durch den täglichen Blick auf den Dienstplan. Handelt es sich bei
diesen zusätzlichen Diensten um angewiesene Überstunden und
müssen diese dann auch zusätzlich entlohnt werden?
3. Einer Mitarbeiterin wurd fristlos gekündigt, weil sie den Sturz einer
Bewohnerin dienstlich nicht bearbeitet hat, hier Sturzprotokoll, Arzt
uws. -
Zu bemerken ist, dass etliche Wochen vorher eine Mitarbeiterin eine
Bewohnerin extrem "gefüttert" hat und diese dabei verstorben ist.
Dazu erfolgten allerdings im Anschluss keine dienstrechtlichen
Maßnahmen. Es handelt sich bei der betroffenen Mitarbeiterin aber um
die Nichte der PDL. Hätte die PDL dies dienstrechtlich ahnden müssen
bzw. ist das Strafvereitelung im Amt, da es sich vermutlich um eine KV
mit Todesfolge handelt oder Mißhandlung von Schutzbefohlenen? ...
schwierige Themen - Versuch einer kurzen Rückmeldung:
l. Die Lage der Arbeitszeit bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Allerdings ist er dabei an arbeitvertragliche Vereinbarungen, Tarifvertrag und Arbeitszeitgesetz gebunden. Unter Berücksichtigung dieser allgemeinen Vorgaben sehe ich eine Dienstzeitteilung, wie beschrieben, nicht ohne Weiteres als zulässig an. Man müsste die genannten Rechtsgrundlagen auswerten und dann fragen, ob die Arbeitnehmervertreter beteiligt worden ist. Was gilt insoweit? Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz oder MAVO? Insoweit erscheinen Abklärungen notwendig.
2. Dienstpläne dürfen nicht beliebig, und schon garnicht kurzfristig geändert werden. Es ist geradezu die Absicht von Dienstplänen, für alle Beteiligten zeitgerecht Verbindlichkeiten zu schaffen. Dies soll nicht ausschließen, dass bei einer Notsituation einmal anders verfahren wird. Eine regelhafte Veränderung der Dienstplanung nach Belieben ist m.E. nicht korrekt.
Siehe z.B. unter
Kurzfristige Dienstplanänderung unzulässig
viewtopic.php?t=4512&highlight=dienstplan
Dienstplan und "geplante" Überstunden - Anfrage!
viewtopic.php?t=9995&highlight=dienstplan
Dienstzeit - Ärgernis späte Dienstpläne!
viewtopic.php?t=8454&highlight=dienstplan
Inwieweit Überstunden entstehen, müsste anhand der vertraglichen Grundlagen beurteilt werden. Überstunden ist grundsätzlich in Freizeit abzugelten oder finanziell auszugleichen.
Weitere Texte mit Suchen auffindbar; Dienstplan, Überstunden oder Direktionsrecht eingeben.
3. Bei einem wichtigen Grund kann innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden. Ob der Arbeitgeber einen solchen wichtigen Grund für eine Kündigung zum Anlass nimmt, entscheidet er letztlich selbst. Allerdings wäre insoweit auch das Gleichbehandlungsgebot zu berücksichtigen. Auch insoweit sehe ich die Arbeitnehmervertretung gefordert. Ob in den angesprochenen Fällen (fristlose) Kündigungen gerechtfertigt sind, bestimmt sich nach den konkreten Umständen. Schwerwiegend e Dienstverletzung ? Umstände berücksichtigen ? Organisation in Ordnung ? Pflichten der vorgesetzten Dienstkräfte ? usw. Besteht ggf. die Möglichkeit, durch Abmahnung Verhalten für die Zukunft zu ändern?
Eine Pflicht zur Strafanzeige sehe ich für die PDL nicht. Sie muss natürlich Pflichtwidrigkeiten nachgehen. Vielleicht ist das betriebsintern alles geschehen. Ich warne vor einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber bzw. seine Vertreter. Mit welcher Rechtsgrundlage soll die Veranlassung dazu gestützt werden? Natürlich ist man als Bürger zu Strafanzeigen in den geeigneten Fällen frei, aber Pflichten dazu gibt es nur ausnahmsweise, §§ 138, 139 StGB. Wer als Arbeitnehmer mit fragwürdigen Strafanzeigen vorgeht, kann sich gleich um einen neuen Arbeitsplatz kümmern! - Dies soll nur als gutgemeinter Rat verstanden werden. Ich will damit keine Fehlleistungen entschuldigen!
Mit freundlichen Grüßen
Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!
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- Sr. Member
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- Registriert: 18.11.2005, 09:14
Ständige Dienstplanänderung ein Ärgernis
Hallo,
Text von Rauel ist für mich gut nachvollziehbar. Aus meiner Sicht sind die immer wieder berichteten Dienstplanänderungen ein großes Ärgernnis. Wenn überhaupt solche Pläne bestehen, wird vielfach nach Belieben korrigiert und damit in die Freiheitplanungen der Beschäftigten eingegriffen. Wer da nicht mitspielt, ist schnell betrieblicher Störenfried und bekommt Druck. Das gehört abgestellt.
MfG
G.Sch.
Text von Rauel ist für mich gut nachvollziehbar. Aus meiner Sicht sind die immer wieder berichteten Dienstplanänderungen ein großes Ärgernnis. Wenn überhaupt solche Pläne bestehen, wird vielfach nach Belieben korrigiert und damit in die Freiheitplanungen der Beschäftigten eingegriffen. Wer da nicht mitspielt, ist schnell betrieblicher Störenfried und bekommt Druck. Das gehört abgestellt.
MfG
G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!
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- Beiträge: 542
- Registriert: 15.11.2005, 15:04
Arbeitszeitsplittung und Vergütung angewiesener Überstunden
Hallo,Bobo56 hat geschrieben: .... Es wäre nett, wenn ich kurzfristig eine Antwort bekommen könnte, da ich die Nase gestrichen voll habe und rechtliche Schritte/Strafanzeige gegen die Heimleitung einleiten will. ...
hat es inzwischen eine Lösung gegeben oder geht der Streit weiter?
MfG Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!