FAHRTEN ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEITSSTäTTE: WIE VIELE FAHRTEN AKZEPTIERT DAS FINANZAMT?
Das Finanzamt geht davon aus, dass ein Arbeitnehmer i.d.R. seine Arbeitsstätte an 230 Tagen
im Kalenderjahr aufsucht. Wer mehr Fahrten abrechnen will, muss dies genau nachweisen.
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Quelle: Mitteilung vom 6.3.2009
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FAHRTEN ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEITSSTäTTE
Moderator: WernerSchell