UMWEGE UND ZWISCHENSTOPPS ZUR ARBEIT

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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UMWEGE UND ZWISCHENSTOPPS ZUR ARBEIT

Beitrag von Presse » 28.02.2009, 11:14

UMWEGE UND ZWISCHENSTOPPS ZUR ARBEIT SIND NICHT VERSICHERT

Noch beim Bäcker ein Brötchen kaufen oder das Päckchen auf der Post abgeben - wer auf dem Weg zur Arbeit noch schnell etwas erledigen möchte, muss aufpassen. Denn verunglücken Arbeitnehmer bei Umwegen und Zwischenstopps auf dem Weg zur Arbeit, sind sie nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Diese strenge Regel wurde in zwei neuen Urteilen vom Bundessozialgericht bestätigt.

Nachricht online lesen:
http://www.haufe.de/personal/newsDetail ... d=00511427

Quelle: Mitteilung vom 27.02.2009
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