Hallo mal wieder!
Hier besteht eine rechtliche Unklarheit und ich stelle diese mal zur Beantwortung in das Forum ein. Es wäre nett, wenn ich dazu einige Tips oder Hinweise erhalten könnte.
Gbt es einen Anspruch auf Abfindung für den Arbeitnehmer, wenn man durch einen Facharzt als Berufsunfähig eingeschätzt wird und nicht mehr in der ausgeübten Tätigkeit/Beruf arbeiten darf. Es betrifft hierbei eine Altenpflegehelferin, Alter 55 und 10 Jahre im Beruf tätig.
Vielleicht kann mir jemand kurzfristig einen Rat geben. Ich kenne mich auf diesem Rechtsgebiet absolut nicht aus und kann deshalb keinen Rat erteilen.
Danke und viele Grüße, Bobo
Berufsunfähigkeit und Abfindung
Moderator: WernerSchell
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Berufsunfähigkeit
Hallo Bobo,
Abfindungen gibt es u.U. per Sozialplan bei Kündigungen oder im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.
Wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt, sehe ich keine zwingende Arbeitgeberpflicht, finanziell zu helfen. Natürlich ist dem Arbeitgeber aus fürsorgerischen Erwägungen vieles möglich, aber irgendwelche Rechtsansprüche sehe ich nicht.
Evtl. führt die Berufsunfähigkeit zu rentenrechtlichen Ansprüchen. Darüber sollte nachgedacht werden. Beim Rentenversicherungsträger nachfragen oder bei der Kommune - Versicherungsamt.
Soweit - und viele Grüße
Rauel
Abfindungen gibt es u.U. per Sozialplan bei Kündigungen oder im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.
Wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt, sehe ich keine zwingende Arbeitgeberpflicht, finanziell zu helfen. Natürlich ist dem Arbeitgeber aus fürsorgerischen Erwägungen vieles möglich, aber irgendwelche Rechtsansprüche sehe ich nicht.
Evtl. führt die Berufsunfähigkeit zu rentenrechtlichen Ansprüchen. Darüber sollte nachgedacht werden. Beim Rentenversicherungsträger nachfragen oder bei der Kommune - Versicherungsamt.
Soweit - und viele Grüße
Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!