Kopftuch im katholischen Krankenhaus - Grund zur Kündigung
Von Kirsten Boldt
Das Landesarbeitsgericht hat entschieden: Wer als Angestellte einer kirchlichen Einrichtung ein Kopftuch trägt, kann gekündigt werden. Die Klage einer muslimischen Krankenschwester gegen das Heilig-Geist-Krankenhaus ist somit gescheitert.
Innenstadt - Das Kopftuch als islamisches Glaubenssymbol kann für kirchliche Einrichtungen ein Grund zur Kündigung sein. Zu diesem Schluss kommt nun das Landesarbeitsgericht. Im März hatte das Kölner Arbeitsgericht das Heilig Geist-Krankenhaus dazu verurteilt, eine muslimische Krankenschwester weiter zu beschäftigen. Das Krankenhaus hatte ihr fristlos gekündigt, als sie aus religiösen Gründen auch am Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen wollte. Die Muslimin klagte.
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Wegen der Kündigung und des Verdienstausfalles hatte die Krankenschwester noch eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. „Wir wollen der ehemaligen Mitarbeiterin kein Leid zufügen und können uns eine gütliche finanzielle Einigung ohne Weiteres vorstellen“, machte Göpfert dem Gericht deutlich. Auch Abdullah Emili, Rechtsanwalt der Krankenschwester, sprach sich für einen Vergleich aus.
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http://www.ksta.de/html/artikel/1228208923735.shtml
Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 03.12.2008, Aktenzeichen 3 Sa 785/08
http://www.lag-koeln.nrw.de/
Kopftuch im katholischen Krankenhaus - Grund zur Kündigung
Moderator: WernerSchell
Kündigung wegen Kopftuchs in katholischem Krankenhaus
Kündigung wegen Kopftuchs in katholischem Krankenhaus
In dem am 03.12.2008 verhandelten Rechtsstreit – 3 Sa 785/08 – ( Pressemitteilung Nr. 6/08 ) ist ein Vergleich geschlossen worden. Die Parteien haben das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet.
Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7.1.2009
http://www.lag-koeln.nrw.de/presse/Pres ... g01-09.pdf
In dem am 03.12.2008 verhandelten Rechtsstreit – 3 Sa 785/08 – ( Pressemitteilung Nr. 6/08 ) ist ein Vergleich geschlossen worden. Die Parteien haben das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet.
Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7.1.2009
http://www.lag-koeln.nrw.de/presse/Pres ... g01-09.pdf