Kirchenaustritt kann Arbeitslosengeldsperre rechtfertigen

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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H.P.

Kirchenaustritt kann Arbeitslosengeldsperre rechtfertigen

Beitrag von H.P. » 11.05.2006, 07:26

Kirchenaustritt kann Arbeitslosengeldsperre rechtfertigen

Arbeitnehmer, die zur Verwirklichung der Religionsfreiheit ihren Arbeitsplatz aufgeben, erhalten nur dann keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn die Religionsfreiheit schwerer wiegt als die Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung.

Dies ergibt sich aus einem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006 - L 1 AL 162/05

Der Fall in Kürze:
Eine Versicherte war seit vielen Jahren bei einem Krankenhaus angestellt, das dem Deutschen Caritas-Verband angeschlossen ist. Für ihren Arbeitsvertrag galten die Richtlinien des Verbandes (AVR) die vorsehen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus der katholischen Kirche austreten, nicht weiterbeschäftigt werden. Wenige Tage nach dem die Versicherte aus der Kirche ausgetreten war und mitgeteilt hatte, dass sie ihre Entscheidung nicht rückgängig machen werde, wurde ihr gekündigt. Nach der Arbeitslosmeldung stellte die Arbeitsverwaltung eine 12-wöchige Sperrzeit fest, während der kein Arbeitslosengeld gezahlt wurde. Die Frau habe gegen ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen und ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Sie könne sich nicht auf einen wichtigen Grund für ihr vertragswidriges Verhalten berufen. Dabei könne offen bleiben, ob der Schutzbereich des Grundrechts der Religions- und Bekenntnisfreiheit überhaupt berührt sei. Dagegen spreche, dass die Klägerin bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages damit rechnen musste, dass sie ihren Arbeitsplatz bei Austritt aus der Kirche verliere.

Pit

Beitrag von Pit » 11.05.2006, 16:12

Die Kirchen werden vom Staat alimentiert, das erwähnte Krankenhaus lebt vom Geld der Christen und Heiden und jetzt muss sich das Gericht auch noch zum Büttel dieser Gesellschaft machen.
Auch hier gilt: Wann wacht das Volk auf?

H.P.

Sonderregeln für Tendenzbetriebe achten

Beitrag von H.P. » 11.05.2006, 17:23

Pit hat geschrieben:... Die Kirchen werden vom Staat alimentiert, das erwähnte Krankenhaus lebt vom Geld der Christen und Heiden und jetzt muss sich das Gericht auch noch zum Büttel dieser Gesellschaft machen.
Auch hier gilt: Wann wacht das Volk auf? ...
Ich denke, dass eine solche Beurteilung ein wenig oberflächlich ist. Hier geht es um die kirchenrechtlichen Freiräume laut Grundgesetz und letztlich auch um Vertragsfreiheit. Dass für sog. Tendenzbetrieb, das können auch Parteibetriebe sein, gelten Sonderregelungen, die von dieser Gesellschaft grundsätzlich akzeptiert sind.

H.P.

Pit

Beitrag von Pit » 12.05.2006, 10:30

Hallo H.P.!
Die "Freiräume" der Tendenzbetriebe sind seit Jahrzehnten heiss umstritten und ob sie gesellschaftlich akzeptiert sind, bestreite ich vehement. Es dürfte sogar so sein, daß der Mehrheit der Bevölkerung nicht bekannt ist, wie weitreichend sich hier die Kirchen Vorteile verschaffen können.
Des weiteren gehe ich davon aus, daß es, was vergleichbare Nationen betrifft, diese Alimentierung und Privilegierung nur in Deutschland gibt.
Böse Zungen behaupten sogar, daß diese Regelung ihren Ursprung im Konkordat zwischen der katholischen Kirche und der Hitler-Regierung hat.
Interessant ist diesbezüglich auch, daß die Kirchen nach der Wiedervereinigung auf diese Privilegierung im Personalwesen gezwungenerweise häufig verzichten mussten - sie hätten sonst diverse Sozialbereiche nicht übernehmen können.

H.P.

Ursprung im Konkordat

Beitrag von H.P. » 12.05.2006, 10:49

Pit hat geschrieben: ... Böse Zungen behaupten sogar, daß diese Regelung ihren Ursprung im Konkordat zwischen der katholischen Kirche und der Hitler-Regierung hat. ....
Genau, so ist das. Siehe auch Artikel 140 GG. Damit haben die hier herausgestellten "Kirchen-Sonderregelungen", wie auch immer, Verfassungsrang.

H.P.

Rob Hüser
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Kirchenaustritt rechtfertigt Kündigung

Beitrag von Rob Hüser » 30.08.2008, 19:17

Was Kirchenaustritte so alles bewirken können - Streit z.B. auch vor den Arbeitsgerichten:

Kirchenaustritt rechtfertigt Kündigung
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Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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