Umsetzung einer Altenpflegehelferin = Versetzung!
Amtlicher Leitsatz:
Die Umsetzung einer Altenpflegehelferin für mehr als einen Monat von einer Station auf eine andere in einem Seniorenheim ist eine Versetzung, wenn die einzelnen Stationen organisatorisch eigenständig sind (vgl. BAG vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP Nr. 36 zu § 95 BetrVG 1972).
Quelle: LAG München, Urt. v. 29.01.08 (Az. - 6 Sa 1345/06 -)
Was war passiert?
»»» mehr dazu >>> http://www.iqb-info.de/LAG_Muenchen_Umsetzung_2008.pdf
L. Barth
Umsetzung einer Altenpflegehelferin = Versetzung!
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