Bekanntlich können personenbedingte Gründe eine Kündigung rechtfertigen. Dazu eine interessante Gerichtsentscheidung:
Keine Kündigung trotz langwieriger Erkrankung
Eine krankheitsbedingte, langwierige Arbeitsunfähigkeit oder Leistungsschwäche rechtfertigt nach einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des Mainzer Landesarbeitsgerichts nicht ohne weiteres eine Kündigung. Der Arbeitgeber müsse nachweisen, dass der Ausfall des Mitarbeiters auch zu betrieblichen Beeinträchtigungen führt.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin statt. Diese war seit etwa eineinhalb Jahren arbeitsunfähig erkrankt, als ihr der Arbeitgeber kündigte. Er erklärte, es sei nicht zu erwarten, dass die Klägerin in absehbarer Zeit wieder gesund werde. Wegen der Erkrankung sei die notwendige Personalplanung beeinträchtigt worden. Dies habe zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf geführt. Diese Argumentation ließen die Richter vorliegend jedoch nicht gelten. Sie hielten dem Arbeitgeber vor, nur pauschal von Betriebsstörungen gesprochen zu haben, ohne dies näher zu belegen. Dazu sei er aber verpflichtet, da ihn insoweit die Beweislast treffe.
Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 12.09.2007 - 7 Sa 253/07 -
Keine Kündigung trotz langwieriger Erkrankung
Moderator: WernerSchell
-
- phpBB God
- Beiträge: 894
- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Keine Kündigung trotz langwieriger Erkrankung
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
-
- Full Member
- Beiträge: 116
- Registriert: 14.11.2005, 08:53
Arbeitnehmerrechte bekräftigt
Hallo Herbert,
danke für den Urteilshinweis. Ich bin persönlich davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber immer schon die "Betriebsstörung" belegen musste. Insoweit ist das Urteil wohl nicht als Wende in der rechtlichen Würdigung zu verstehen. Allerdings bekräftigt es die Arbeitnehmerrechte.
MfG
Cornelia
danke für den Urteilshinweis. Ich bin persönlich davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber immer schon die "Betriebsstörung" belegen musste. Insoweit ist das Urteil wohl nicht als Wende in der rechtlichen Würdigung zu verstehen. Allerdings bekräftigt es die Arbeitnehmerrechte.
MfG
Cornelia
Ich trete für eine menschenwürdige Pflege ein und halte für es zwingend, mehr Pflegepersonal einzustellen.