Verhaltensbedingte Kündigung nur mit Abmahnung

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Herbert Kunst
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Verhaltensbedingte Kündigung nur mit Abmahnung

Beitrag von Herbert Kunst » 08.01.2008, 08:21

Verhaltensbedingte Kündigung nur mit Abmahnung

Unterlässt eine Pflegekraft Pflegemaßnahmen (z. B. Lagerung), ist dies eine Pflichtverletzung. Werden nicht erbrachte Pflegemaßnahmen in die Pflegedokumentation eingetragen, begründet dies regelmäßig eine erhebliche Pflichtverletzung. Derartiges Fehlverhalten muss vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung grundsätzlich abgemahnt werden.

Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) SCHLESWIG-HOLSTEIN vom 16.05.2007, Aktenzeichen: 6 Sa 441/06 -
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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