Dürfen Mitarbeiter Geschenke annehmen?
In der Weihnachtszeit zeigen sich Geschäftspartner gerne großzügig. Sie verschicken neben bunten Karten auch große Kartons mit Weihnachtsbäumen fürs Büro, Wein, Pralinen, Kalender, und, und, und. Manchmal ist es auch der Bordeaux aus guten Lagen – oder auch eine Eintrittskarte für ein Erfolgsmusical.
Verboten sind solche Geschenke nicht. Bedenklich schon. Gibt es keine Ethik-Richtlinie, keine arbeitsvertragliche Regelung oder beispielsweise eine Betriebsvereinbarung, die sich des Themas annimmt, handelt ein Arbeitnehmer also nicht unrecht, wenn er ein solches Geschenk auch annimmt. Übrigens sind in diesen Fällen auch die deutschen Arbeitsgerichte immer auf Seiten der Arbeitnehmer – so lange es nicht erwiesenermaßen um Bestechung geht.
Empfehlenswert ist es deshalb immer, klare Spielregeln aufzustellen – und vor allem bei Führungskräften schon im Arbeitsvertrag die Annahme von Geschenken irgendwelcher Art generell zu verbieten.
Viele Unternehmen haben die Annahme von Geschenken auch generell verboten – was dazu führt, dass ein Arbeitnehmer, der sich nicht an dieses Verbot hält, abgemahnt und im Wiederholungsfall gekündigt werden kann.
Übrigens sollten Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Annahme von Geschenken verbieten, auch die eigene Geschenkpraxis einmal gründlich überdenken.
Gut gefällt mir übrigens die Idee eines Bonner Unternehmens, dass zwar die Geschenkannahme der üblichen Weihnachtsgeschenke nicht verbietet – die Mitarbeiter müssen diese aber an eine zentrale „Sammelstelle“ abgeben. Am Jahresanfang werden dann alle Geschenke unter allen Arbeitnehmern verlost. So können auch die Mitarbeiter mit etwas Glück ein Geschenk bekommen, die sonst nicht bedacht werden.
Quelle: Mitteilung vom 20.12.2006
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Moderator: WernerSchell