Gefahrengeneigte Arbeit ...
war ein Bereich, der früher einmal für die Haftung im Betrieb von ausgeschlaggebender Bedeutung war. Jetzt wurde behauptet, diese Begrifflichkeit spiele im Haftungsrecht keinerlei Bedeutung mehr.
Ist das so richtig?
Ich danke für Rückmeldungen!
Gruß
Manuela
Gefahrengeneigte Arbeit & Haftung
Moderator: WernerSchell
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- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Arbeitnehmer sind weitgehend von Haftung frei!
Hallo Manuela,
die "gefahrgeneigte Arbeit" hat heute keine entscheidende Bedeutung mehr im arbeitsrechtlichen Haftungsrecht bzw. im innerbetrieblichen Schadensausgleichsrecht. ArbeitnehmerInnen sind nach den höchstrichterlicher Grundsatzentscheiden weitgehend von einer Haftung freigestellt.
Siehe dazu auch unter
http://www.pflegerechtportal.de - eine informative Darstellung des gesamten Haftungsrechts mit Gerichtsentscheidungen.
Gruß
Herbert Kunst
die "gefahrgeneigte Arbeit" hat heute keine entscheidende Bedeutung mehr im arbeitsrechtlichen Haftungsrecht bzw. im innerbetrieblichen Schadensausgleichsrecht. ArbeitnehmerInnen sind nach den höchstrichterlicher Grundsatzentscheiden weitgehend von einer Haftung freigestellt.
Siehe dazu auch unter
http://www.pflegerechtportal.de - eine informative Darstellung des gesamten Haftungsrechts mit Gerichtsentscheidungen.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de