Kündigung in der Probezeit trotz Krankheit möglich?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Personalverlag.de

Kündigung in der Probezeit trotz Krankheit möglich?

Beitrag von Personalverlag.de » 23.12.2005, 08:37

Kündigung in der Probezeit trotz Krankheit möglich?

Wir wollen einem Mitarbeiter kündigen, der seit 1.6.2005 bei uns beschäftigt ist. Seine Probezeit endet am 30.11. Können wir kündigen, obwohl er derzeit krank ist?
Ja, in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses dürfen Sie Mitarbeitern, die keinen besonderen Kündigungsschutz genießen (z. B. wegen Schwangerschaft) ohne rechtfertigenden Grund kündigen. Das gilt auch dann, wenn Ihr Mitarbeiter arbeitsunfähig krank ist.

Kündigen Sie wegen der Erkrankung, müssen Sie Ihrem Mitarbeiter jedoch Lohnfortzahlung für volle 6 Wochen zahlen (wenn er so lange krank ist). Die Zahlungspflicht geht dann über das Beschäftigungsende hinaus (§ 8 EFZG). Nach Möglichkeit warten Sie also, bis der Mitarbeiter wieder arbeitet. Spätestens am 30.11. muss ihm das Kündigungsschreiben aber zugehen. Am besten übergeben Sie es persönlich oder lassen es durch einen Boten überbringen.

Quelle: Mitteilung vom 20.12.2005
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