Dienstplan - Änderungen beliebig? Regeln?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Lexisori007
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Dienstplan - Änderungen beliebig? Regeln?

Beitrag von Lexisori007 » 09.10.2005, 14:10

Mein Dienstplan wurde, ohne mich vorher zu informieren, von der PDL geändert.

Darauf angesprochen, sagte sie nur, dass ist erst in 3 Wochen, ihnen gehen keine freien Tage verloren und es ging nicht anders, weil eine andere Kollegin den Dienst nicht machen kann. Als ich erwiderte, dann müsse ich ja meine privaten Termine ändern, sagte die PDL nur, entweder mache ich diese Änderung oder sie geht zum Geschäftsführer und meldet meine Dienstverweigerung. Notgedrungen willigte ich in die Planänderung ein und verschob meine Termine.

Gibt es rechtliche Gesetze und Vorschriften bezüglich Dienstplanänderungen und der Informationspflicht bzw. dem Einspruchsrecht des AN ?

Gast

Dienstplan - Änderungen beliebig? Regeln?

Beitrag von Gast » 10.10.2005, 10:07

Hallo!

Das Thema Dienstplan ist anscheinend ständig in der Diskussion. Rechtsverstöße sind sozusagen fast Standard. Wenn es zum Streit käme, wären die Arbeitsgerichte zuständig. Gesetzlich festgelegte feste Regeln gibt es leider nicht.
Zum Thema wurden im Forum zahlreiche Beiträge eingestellt; bitte dort zunächst nachlesen:
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1123492683
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1120805293
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=7#7
Alles klar? Sonst noch `mal melden!

Mit freundlichen Grüßen
Dirk

Gast

Dienstplan - Änderungen beliebig? Regeln?

Beitrag von Gast » 14.10.2005, 11:59

Lese hier gerade von Dienstplanänderungen. Offensichtlich gibt es einen 3-wöchigen Zeitraum für Korrekturen. Das ist m.E. komfort!

Bei uns, Altenpflegeheim, werden Dienstplanänderungen kurzfristig vorgenommen, manchmal von einem Tag zum anderen. Wer nicht mitmacht, kann sich gleich nach einer anderen Arbeitsstelle umschauen. Das gibt`s auch.

W. Kozlowski

H.P.

Dienstplanänderungen müssen möglich sein

Beitrag von H.P. » 18.11.2005, 16:27

Mit W. Kozlowsk bin ich der Meinung, dass Änderungen, die erst in 3 Wochen erfolgen, durchaus hingenommen werden können / müssen. Man muss doch einfach sehen, dass sich im Betrieb Veränderungen ergeben können, auf die zu reagieren ist. Da müssen alle mitspielen. Es gibt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Nur kurzfristige Änderungen muss man nicht hinnehmen. Insoweit muss der Arbeitgeber anderweitige Vorsorge treffen; z.B. durch eine Personalreserve.

H.P.

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